Hannover Niedersachsen: Neue Corona-Verordnung spätestens Ende August
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag will Niedersachsens Landesregierung spätestens am 25. August eine überarbeitete Corona-Verordnung vorlegen. Dieser könnte ein neuer Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Betrachtung der Inzidenz zugrunde gelegt werden. Das stellte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nach den Bund-Länder-Beratungen in Aussicht. Damit würde das Bundesland in dieser Frage einen eigenen Weg gehen.
Weil zeigte sich enttäuscht darüber, dass es am Dienstag keine gemeinsame Verständigung auf neue Parameter zur Lagebewertung gegeben habe, die neben der Inzidenz auch den Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung stärker berücksichtigen. Niedersachsen hätte dies für geboten gehalten und das auch in einer Protokollnotiz zum Bund-Länder-Beschluss klar zum Ausdruck gebracht. Man prüfe in Niedersachsen nun verschiedene Modelle und bereite eine Lösung vor. Von Bund und Ländern habe er sich "insgesamt eine präzisere Vorbereitung in dieser Frage gewünscht", so Weil.
Im Bund-Länder-Beschluss spielt die Sieben-Tage-Inzidenz als Bewertungsmaßstab weiter eine Rolle. So kann etwa die neue Regel, dass erweiterte Bereiche nur für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich sind, ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern ausgesetzt werden. Zwar wird im Beschluss darauf hingewiesen, dass die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19, die Impfquote und andere Indikatoren bei der Anpassung der Corona-Maßnahmen berücksichtigt werden sollen. Eine neue Nomenklatur, wie von Niedersachsen seit längerem gefordert, gibt es aber nicht.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte nach der Ministerpräsidentenkonferenz, dass sie es zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der vielen sich verändernden Variablen für sehr schwierig halte, einen neuen Maßstab festzulegen. Es sei die "kniffligste Frage von allen" und "noch keine Glücksformel gefunden", betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Weil betonte, dass Niedersachsen alles, was in dem Beschluss stehe, mittrage. Vorgesehen ist darin etwa, dass es die vom Bund finanzierten kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober nicht mehr geben wird. Gratis sollen Antigen-Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.
Außerdem soll für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote, wie auch heute schon in manchen Bereichen, grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt (3G-Regel). Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein.
"Ich halte die 3G-Regel grundsätzlich für richtig und sinnvoll", sagte Weil. "Der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen - also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen - deutlich erhöht." Wer das kostenlose Impfangebot ablehne, könne durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen, müss dann allerdings ab dem 11. Oktober 2021 den Test selbst bezahlen. "Diesen Mehraufwand für Ungeimpfte halte ich ausdrücklich für vertretbar."