Hannover Gutachten rät AfD zur Neuaufstellung zur Bundestagswahl
Die niedersächsische AfD ringt weiter mit ihrer Kandidatenliste für die Bundestagswahl, nachdem ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Landesvorstands ein Wiederholen der Aufstellung empfiehlt. Wie bereits vorherige Gutachten kommt ein Rechtsexperte der Partei in einer kürzlich vorgelegten Bewertung zu dem Schluss, dass die Kandidatenaufstellung vom Dezember wegen Wahlfehlern wiederholt werden muss. Das Risiko einer Nichtzulassung der Kandidatenliste durch die Landeswahlleitung sei zu hoch, heißt es in dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Eine Entscheidung der Partei über das weitere Vorgehen steht noch aus.
Hinter dem Lavieren um die Liste wird ein Tauziehen zwischen beiden Lagern in der Partei vermutet. Bei der Aufstellung hatte der rechte Flügel um den neuen Landeschef Jens Kestner den Kürzeren gezogen. Sowohl Kestner als auch der frühere Landeschef Armin-Paul Hampel hätten damit keine Aussicht auf einen Wiedereinzug in den Bundestag. Moderate Kräfte, die auf der Liste dominieren, halten die Formfehler für inszeniert und sehen in einer Neuaufstellung den Versuch, das Kräfteverhältnis zu kehren. Ein außerordentlicher Landesparteitag Mitte Mai, der bereits zu einer Entscheidung hätte führen können, musste wegen Überfüllung unter Corona-Auflagen abgebrochen werden.
Im Nachgang zur Kandidatenaufstellung hatte die Partei selber die Landeswahlleitung um Prüfung der Gültigkeit gebeten, weil 24 Parteimitglieder zu der Versammlung offenbar nicht eingeladen wurden. Anfang Mai hatte die Landeswahlleitung die Kandidatenaufstellung zumindest in Frage gestellt. Es könne "nicht prognostiziert werden", ob der Landeswahlausschuss die vorgelegte Liste akzeptiere oder verwerfe. Spätestens am 19. Juli muss die Landeswahlleitung Klarheit über die vorgelegte Liste haben.