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Hannover: Arzt wirft Blindenhund samt Herrchen aus Siloah-Krankenhaus


"Pepper" muss draußen bleiben
Arzt schmeißt Blindenhund und Herrchen aus dem Krankenhaus


04.11.2024 - 17:46 UhrLesedauer: 2 Min.
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Assistenzhunde (Symbolfoto) haben laut Teilhabestärkungsgesetz auch dort Zutritt, wo Hunde normalerweise verboten sind.Vergrößern des Bildes
Blindenführhunde (Symbolfoto) haben laut Teilhabestärkungsgesetz auch dort Zutritt, wo Hunde normalerweise verboten sind. (Quelle: imago sportfotodienst)

Ein 73-Jähriger wird mit seinem Blindenhund aus dem Siloah-Krankenhaus in Hannover geworfen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.

Ohne "Pepper" wäre das Leben von Klaus-Peter Denhardt voller Hürden und Stolperfallen. Im Straßenverkehr, beim Arzt oder in der Bahn: Der erfahrene Blinden-Hund ist immer an der Seite des 73-Jährigen. Kürzlich mussten beide aber eine unangenehme Erfahrung machen.

Denhardt wollte im Siloah-Krankenhaus in Hannover einen Freund besuchen. Doch als er gemeinsam mit Pepper das Patientenzimmer betreten wollte, gab es Ärger. Ein Arzt verlangte, dass beide das Zimmer verlassen. "Er warf mir vor, dass ich aus Egoismus das Leben anderer Menschen gefährden würde", erzählt Denhardt t-online. Zuerst berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" über den Fall.

Blindenführhunde dürfen laut Gesetz in alle Räumlichkeiten hinein

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 wurde eindeutig geregelt, dass Assistenzhunde auch dort Zutritt haben, wo Hunde normalerweise verboten sind. Eine Sprecherin des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen teilt t-online mit: "Führhunde sind ein Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes und dürfen in alle Räumlichkeiten hinein, die ein Mensch mit Straßenschuhen betreten darf."

Das versuchte Denhardt auch dem Arzt zu erklären. Doch er ließ ihn kaum zu Wort kommen. "Ich habe das gar nicht glauben können, dass ein Akademiker so harsch und ignorant reagiert", erzählt Denhardt verärgert. "Ich empfinde das als Diskriminierung."

Krankenhaus spricht von "Kommunikationsproblem"

Das Krankenhaus bestätigt den Rauswurf auf Anfrage von t-online, spricht allerdings von einem "Kommunikationsproblem". In dem Zimmer sei neben Denhardts Bekannten noch ein Mitpatient untergebracht gewesen, teilte ein Klinikumssprecher mit. Dieser hätte sich in der Anwesenheit des Hundes unwohl gefühlt.

Der Arzt habe daraufhin gesagt, dass es aufgrund der erkrankungs- und behandlungsbedingten Immunschwäche der Betroffenen ratsam sei, den Hund nicht im Zimmer zu behalten. Dies entspreche den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Klinikum bedauert "Missverständnisse"

In dem Gespräch sei es zu einer "Zuspitzung der Argumente" gekommen. "Wir bedauern es, wenn sich der Betroffene in dem Moment mit seinem berechtigten Anliegen nicht angemessen wahrgenommen gefühlt hat", teilt der Sprecher mit. Es wäre richtig gewesen, dem Betroffenen anzubieten, den Hund außerhalb des Patientenzimmers in einem hygienisch unkritischen Bereich anzuleinen und ihn danach in das Patientenzimmer zu begleiten. Um ähnliche Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden, habe man das Thema im Intranet kommuniziert und wolle darauf auch in Schulungen hinweisen.

Klaus-Peter Denhardt kann die Argumentation des Klinikums nur schwer nachvollziehen. "Ich bin ja bereit, Rücksicht zu nehmen", sagt er zu t-online. "Aber das kommt mir an den Haaren herbeigezogen vor." Pepper sei während des Besuchs an der Tür angeleint gewesen, mehrere Meter von dem Mitpatient entfernt. Und außerdem: "Wenn ein Patient so immunschwach ist, müsste es doch eine Maskenpflicht für Besucher geben. Doch die gab es nicht."

Blindenverband: "Noch viel Aufklärungsarbeit notwendig"

Petra-Kristin Bonitz vom Blindenverband erklärt t-online: "Solche Fälle zeigen, dass noch viel Aufklärungsarbeit notwendig ist." Immer wieder müssten Betroffene um ihr Recht kämpfen und es aktiv einfordern. "Es ist für uns immer wieder erschreckend, wenn wir von solchen Erfahrungen von Diskriminierung hören. Blinde und sehbehinderte Menschen mit Führhund sind auf diesen angewiesen. Sie können ihn nicht einfach vor der Tür stehen lassen."

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Klinikum Region Hannover GmbH
  • Anfrage beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen
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