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Hannover: Mieter schmeißt Müll aus dem Fenster – Kündigung


Streit in der Südstadt
Mieter wirft Müll aus dem Fenster – Kündigung

Von t-online, cch

Aktualisiert am 29.10.2024Lesedauer: 1 Min.
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Essensreste (Symbolbild): Sie führten dazu, dass ein Mann bald keine Wohnung mehr hat. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago)
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Der Bewohner einer Dachgeschosswohnung in Hannover wirft regelmäßig seine Essensreste aus dem Fenster. Eine Kündigung deswegen wollte er nicht hinnehmen.

Seine ungewöhnliche Art der Müllentsorgung hat einem Mieter in der Südstadt Hannovers das Mietverhältnis gekostet. Der Mieter wohnt in einer Dachgeschosswohnung in der Sallstraße, berichtet das Amtsgericht Hannover. Dort entsorgte er Essensreste, indem er sie aus dem Fenster warf – zur Missgunst seiner Vermieterin.

Denn die Essensreste – den Angaben zufolge etwa Nudeln, Fleisch, Gewürzgurken und Knochen – landeten in der Dachrinne des Hauses und verstopften sie. Zudem soll der Säuregehalt der Nahrungsmittel die Rinne beschädigt haben.

Kündigung rechtens – Gericht gibt Vermieterin Recht

Deshalb mahnte die Vermieterin den Mieter zunächst ab. Später kündigte sie ihm. Ein Richter am Amtsgericht entschied nun zugunsten der Vermieterin. Die Essensreste können demnach nur von dem genannten Mieter stammen. Davon hatte sich der Richter vor Ort überzeugt. Außerdem sei die Dachrinne einzig an der Stelle, an der die Essensreste lagen, beschädigt.

So habe der Mieter durch sein Verhalten seine mietvertraglichen Pflichten "nicht unerheblich schuldhaft verletzt", hieß es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts. Es habe folglich einen Grund für die Kündigung gegeben, erklärte es weiter.

Streit um Essensreste: Gericht gewährt Mieter Räumungsfrist

Das Gericht gewährt dem Mieter neben der noch andauernden Kündigungsfrist zum Auszug von sechs Wochen eine darüber hinausgehende Räumungsfrist von dreieinhalb Monaten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung vom Amtsgericht Hannover (per E-Mail)
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