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Braunschweig: Gericht spricht Christian B. im Vergewaltigungsprozess frei


Mordverdacht im Maddie-Fall bleibt
Gericht spricht Christian B. im Vergewaltigungsprozess frei

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 08.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Christian B. (Mitte) neben seinem Anwalt Friedrich Fülscher: Er bleibt wegen einer anderen Tat bis 2025 in Haft.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte Christian B. (Mitte) neben seinem Anwalt Friedrich Fülscher: Er bleibt wegen einer anderen Tat bis 2025 in Haft. (Quelle: Michael Matthey/dpa)
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Nach acht Monaten Prozess wird Christian B. freigesprochen. Beendet ist seine Zeit im Gefängnis damit aber nicht. Die Ermittlungen im Fall Maddie laufen weiter.

Das Landgericht Braunschweig hat Christian B., der auch im Fall der verschwundenen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht, in einem Vergewaltigungsprozess freigesprochen. Nach 38 Verhandlungstagen kamen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen zu dem Urteil: Die Beweise reichten nicht für eine Verurteilung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft plant Revision.

Obwohl Christian B. in diesem Fall freigesprochen wurde, bleibt der 47-Jährige weiterhin hinter Gittern. Er verbüßt aktuell eine Haftstrafe wegen einer früheren Vergewaltigung und wird frühestens im September 2025 entlassen.

Das Verfahren in Braunschweig sorgte international für Aufmerksamkeit, da es als potenzieller Schlüsselprozess im Maddie-Komplex galt – doch dieser spielte vor Gericht keine Rolle. Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Madeleine McCann dauern an, eine Anklage ist weiterhin nicht in Sicht.

Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre

Im aktuellen Prozess wurde Christian B. ursprünglich vorgeworfen, in Portugal drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von Kindesmissbrauch begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine 15-jährige Haftstrafe und eine anschließende Sicherungsverwahrung – ein hartes Urteil, das verhindert hätte, dass B. jemals frei auf die Straßen käme.

Doch die Verteidigung zerlegte die Vorwürfe: Beweise fehlten, Zeugen seien nicht glaubwürdig. Das Gericht sah das genauso und sprach B. frei. Trotzdem ließ die Staatsanwaltschaft keine Zweifel daran, dass sie nicht aufgibt: Eine Revision ist bereits angekündigt.

Am vorletzten Verhandlungstag erhielt Christian B. die Möglichkeit, ein letztes Wort zu sprechen. Doch der Angeklagte schwieg – wie auch in vielen anderen Verfahren zuvor.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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