Gewalttat in Sarstedt Hotelbetreiber getötet: Tatverdächtiger sollte abgeschoben werden
Der Betreiber eines Hotels, das als Flüchtlingsunterkunft dient, wird in der Nähe des Bahnhofes von Sarstedt erstochen. Nun gibt es weitere Details zum mutmaßlichen Täter.
Der mutmaßliche Täter im Fall eines getöteten Hotelbetreibers in Sarstedt war geduldet. Wegen einer Klage gegen seine drohende Abschiebung in den Irak durfte er nicht abgeschoben werden, wie das niedersächsische Innenministerium mitteilte. Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, den Betreiber des Hotels, das als Flüchtlingsunterkunft dient, erstochen zu haben. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft.
Er war nach Angaben des Innenministeriums nach einem abgelehnten Asylantrag im August 2017 nach Polen überstellt worden. Im Juni 2022 sei er erneut eingereist und habe einen neuen Asylantrag gestellt. Nach der erneuten Ablehnung des Antrags im August 2022 und einer angedrohten Abschiebung in den Irak erhob der Verdächtige Klage und stellte einen Eilantrag.
Diesem wurde stattgegeben. Seit September 2022 gilt er daher als geduldet. Das Verwaltungsgericht Hannover hält das laufende Klageverfahren noch nicht für entscheidungsreif. Das gegen den Kläger laufende Strafverfahren habe auf die in dem Asylverfahren zu beantwortenden Fragen keinen Einfluss, teilte es am Freitag mit.
Opfer kam aus der Region Hannover
Am Montag soll der 35-Jährige den 61 Jahre alten Hotelbesitzer aus der Region Hannover in der Nähe des Bahnhofes von Sarstedt getötet haben. Er wurde am Montagabend gefasst und sitzt seit Dienstag wegen des Vorwurfs des Totschlags in Untersuchungshaft.
Nach bisherigen Erkenntnissen war der Iraker Bewohner der Unterkunft, die von dem Opfer betrieben wurde. Vor der Tat gab es demnach einen Streit zwischen den beiden Männern, die sich kannten. Anhaltspunkte für ein terroristisches oder islamistisches Motiv gebe es nicht.
- Nachrichtenagentur dpa