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Wolf in der Region Hannover: Abschuss bleibt verboten


Gericht hat entschieden
Wolf in der Region Hannover: Abschuss bleibt verboten

Von dpa, t-online, cch

Aktualisiert am 12.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Wolf (Symbolbild): Das nun abgeschossene Tier war wohl noch ein Jungwolf.Vergrößern des Bildes
Wolf (Symbolbild): Das Tier in der Region Hannover ist vorerst vor dem Abschuss sicher. (Quelle: Eibner-Pressefoto/EXPA/Michael Gruber/imago-images-bilder)
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Erstmals wurde in Niedersachsen das Schnellverfahren zum Abschuss eines Wolfes umgesetzt. Und schon gibt es Ärger.

Der Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover bleibt verboten. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies am Freitag Beschwerden des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurück. Damit sei die Ausnahmegenehmigung für den Schnellabschuss des Raubtiers weiterhin gestoppt, erklärte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts.

Das Niedersächsische Umweltministerium hatte einen Wolf Ende März zum Abschuss freigegeben. In Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) soll das Tier mehrere Nutztiere gerissen haben. Damit begründete das Ministerium das erstmals angewandte Schnellverfahren zum Abschuss eines Wolfes. Bei diesem Schnellverfahren muss nicht mehr eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres abgewartet werden. Stattdessen kann für 21 Tage in einem Radius von 1.000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztiers ein Wolf abgeschossen werden.

Wolf: Tierschutzverein gegen Abschussgenehmigung

Allerdings reichten verschiedene Tier- und Naturschutzvereine Eilanträge ein, um die Abschussgenehmigung zu stoppen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab einem dieser Anträge statt – der Wolf darf somit vorerst nicht geschossen werden.

Das NLWKN legte wiederum Beschwerde OVG Lüneburg ein – vergeblich. Das Oberverwaltungsgericht verkündete nun zunächst nur die Beschlüsse, eine Begründung gab es noch nicht. Möglicherweise äußern sich die Richterinnen und Richter darin dann auch zur Rechtmäßigkeit des erstmals in Niedersachsen angewandten Schnellabschussverfahrens.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hielt es nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar, dass die Abschussgenehmigung nicht nur auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hatte.

Verwendete Quellen
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