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Mordprozess gegen Ex-Soldat aus Gambia: Lebenslange Haft gefordert


Prozess in Celle
Gambischer Todesschwadron-Fahrer: Lebenslange Haft gefordert

Von t-online, mkr

16.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizisten schützen das Oberlandesgericht Celle: Die Bundesanwaltschaft hat ein ehemaliges Mitglied der gambischen Streitkräfte angeklagt.Vergrößern des Bildes
Polizisten schützen das Oberlandesgericht Celle: Die Bundesanwaltschaft hat ein ehemaliges Mitglied der gambischen Streitkräfte angeklagt. (Quelle: Julian Stratenschulte | picture alliance/dpa)

Der Angeklagte aus Gambia soll an drei Mordanschlägen beteiligt gewesen sein, bei denen unter anderem ein Journalist getötet wurde. Nun droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

In einem Prozess gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Angehörigen einer Todesschwadron aus Gambia hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Celle eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten beantragt. Er soll an drei Mordanschlägen beteiligt gewesen sein, bei denen unter anderem ein AFP-Korrespondent getötet und ein Rechtsanwalt verletzt wurde.

Der 46-jährige Bai L. soll laut Anklage zwischen 2003 und 2006 als Fahrer einer für illegale Tötungen eingesetzten Einheit des gambischen Militärs fungiert haben. Die Todesschwadron, die als "Patrol Team" oder "Junglers" bezeichnet wurde, stand unter dem Befehl des damaligen Machthabers Yahya Jammeh, der das westafrikanische Land 22 Jahre lang mit harter Hand regierte.

Angeklagter kam 2012 als Flüchtling nach Deutschland

Der Angeklagte muss sich wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen verantworten. Er wurde 2012 als Flüchtling nach Deutschland aufgenommen und 2021 in Hannover festgenommen. Er ist das erste mutmaßliche frühere Mitglied von ehemaligen Sondereinheiten gambischer Streitkräfte, der im Ausland vor Gericht gestellt wird.

Der Prozess in Celle basiert auf dem sogenannten Weltrechtsprinzip, das es ermöglicht, bestimmte Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann in Deutschland zu verfolgen, wenn weder Deutsche beteiligt waren noch sonstige Verbindungen zur Bundesrepublik bestanden.

Ein Urteil in dem Staatsschutzverfahren könnte nach vorläufigen Planungen Anfang Dezember verkündet werden. An den nächsten Verhandlungstagen sind aber zunächst die Plädoyers der Nebenklage, die unter anderem den Sohn des ermordeten AFP-Korrespondenten vertritt, sowie der Verteidigung geplant.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur afp
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