Ministerin äußert sich Niedersachsen lässt Klimakleber ohne Bußgeld kleben
Andere Länder greifen härter durch: Wieso die "Letzte Generation" in Niedersachsen bußgeldfrei Straßen blockieren kann.
Die niedersächsische Landesregierung sieht keine rechtliche Grundlage dafür, Klimaaktivisten die Kosten für Polizeieinsätze bei Protestaktionen zu stellen. Das erklärte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) am Freitag.
Um eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen, wäre nach Angaben des Innenministeriums eine Gesetzesänderung erforderlich – die die Landesregierung von SPD und Grünen aber nicht plant.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ließ mitteilen: "Bei aller Kritik an einzelnen Aktionen der Klimaaktivisten gilt grundsätzlich, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eine elementare Kernaufgabe des Staates ist." Diese staatliche Leistung werde erbracht, ohne Gebühren von den Verursachern zu erheben.
Dennoch bedeutet dies nicht, dass Klimaaktivisten immer straffrei bleiben. Das Innenministerium betonte, dass Bußgelder verhängt werden können, wenn Anordnungen der Polizei nicht befolgt werden, beispielsweise bei Platzverweisen oder bei Verkehrsverstößen. Bei Verdacht auf Straftaten wie Nötigung oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr würden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
In anderen Bundesländern muss die "Letzte Generation" durchaus für die Kosten bei Polizeieinsätzen aufkommen: So hat die Hamburger Polizei laut einem Bericht des RND seit Anfang 2021 gegen 148 Personen Bescheide in einer Gesamthöhe von 58.688,98 Euro verschickt. Das wird in der Hansestadt mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet.
Welche Länder die "Letzte Generation" bezahlen lassen
Auch in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg soll die "Letzte Generation" zahlen: Im Ländle erließ die Polizei zwischen Juli 2020 und Juli 2023 Gebührenbescheide in einer Höhe von insgesamt 16.500 Euro. In Berlin musste die Polizei Gebührenforderungen kürzlich zurücknehmen. Grund dafür war der Entscheid in einem Eilverfahren des dortigen Verwaltungsgerichts.
Weitere Bundesländer prüfen oder haben ihre Gebührenverordnung wegen der "Letzten Generation" bereits geändert: Kürzlich zog etwa Nordrhein-Westfalen nach.
In der bayerischen Landeshauptstadt München fallen die Gebührenbescheide für die "Letzte Generation" bislang auffällig hoch aus: Dort berechnet die Polizei der Bewegung für das Ablösen von der Straße bis zu 1.500 Euro. Nicht bekannt ist jedoch, wie oft ein solcher Bescheid bereits versandt wurde.
Die "Letzte Generation" nutzt Spendengelder für die Bezahlung der Bußgelder.
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- presseportal.de: Vorabmeldung der "Neuen Osnabrücker Zeitung", 06.10.2023
- rnd.de: Berliner Gericht kippt Polizeigebühr für Klimaaktivisten - Polizei will Beschwerde einlegen: So ist die Lage in anderen Bundesländern
- rbb24.de: Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klima-Aktivisten verlangen