Junge soll Freund in Wunstorf getötet haben Was droht einem 14-jährigen Täter?
In Niedersachsen steht ein 14-Jähriger unter Verdacht, einen Gleichaltrigen getötet zu haben. Was passiert mit so jungen Tätern im Fall einer Verurteilung?
Ein Vermisstenfall wird zum mutmaßlichen Tötungsdelikt: Nach stundenlanger Suche ist am Mittwochmittag in einem Waldgebiet in Wunstorf die Leiche eines 14-Jährigen gefunden worden. Auslöser für die Suche waren Hinweise eines gleichaltrigen Jungen: Gegen ihn wird wegen Totschlags ermittelt. Welche Strafe kann einen erst 14 Jahre alten Täter in so einem Fall erwarten?
Als Jugendlicher gilt vor dem Gesetz in der Regel, wer zwischen 14 und 18 Jahre alt ist: Hier kann also nach dem Jugendstrafrecht vorgegangen werden. Bei jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern strebt das Gesetz den Erziehungsgedanken an. Deshalb stehen dem Gericht Mittel wie Verwarnungen und Trainingskurse bis hin zu begrenztem Jugendarrest zur Wahl. Eine lange Haftstrafe ist idealerweise nicht vorgesehen – das kann aber in drastischen Fällen wie einer Tötung anders aussehen.
In schweren Fällen bis zu zehn Jahre Jugendhaft möglich
Wenn ein Jugendlicher bei einer Tat "schädliche Neigungen" zeigt oder die üblichen Mittel bei der Schwere der Schuld nicht reichen, kann ein Richter auch zur Jugendstrafe greifen. 14- bis 18-Jährige landen dann mindestens sechs Monate und in der Regel nicht länger als fünf Jahre in Jugendhaft. Nur bei Taten, auf die nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Haft steht, können Jugendliche auch bis zu zehn Jahre lang hinter Gitter kommen. Das ist etwa bei Mord der Fall.
Im Fall des 14-Jährigen aus Wunstorf wird wegen Totschlags gegen den jugendlichen Verdächtigen ermittelt. Im allgemeinen Strafrecht erwartet einen Täter dafür mindestens eine fünfjährige Haftstrafe bis hin zu lebenslang, in minder schweren Fällen können ein bis zehn Jahre Haft verhängt werden.
Ob die strengere Regelung im Falle einer Verurteilung greifen würde, ist dementsprechend nicht zu sagen. Auch nicht, wie ein Richter die schädlichen Neigungen und die Schwere der Schuld beurteilt. Sollte sich im Fall des 14-Jährigen aus Wunstorf also tatsächlich herausstellen, dass er den Vermissten, wie er sagt, getötet hat, steht ein Richter wohl vor einer schweren Abwägung.
- gesetze-im-internet.de: Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB) §211-213
- Eigene Recherche