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Hamburg: Flughafen-Geiselnehmer wehrt sich gegen lange Haftstrafe


Zwölf Jahre Haft
Flughafen-Geiselnehmer wehrt sich gegen Urteil

Von dpa
03.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Fortsetzung Prozess gegen Geiselnehmer vom Hamburger FlughafenVergrößern des BildesDer Angeklagte sitzt im Gericht (Archivfoto): Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Ulrich Perrey/dpa/dpa-bilder)
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Der Flughafen-Geiselnehmer soll zwölf Jahre in Haft, das hat das Gericht entschieden. Der Angeklagte hat nun jedoch Revision eingelegt.

Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen: Das Urteil gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer wird nicht rechtskräftig – zumindest vorerst. Der Angeklagte hat Revision eingelegt, wie nun die Gerichtspressestelle informierte.

Zuletzt war der 35-Jährige zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer sprach ihn wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig.

35-Jähriger entführt Tochter

Vor dem Hintergrund eines Sorgerechtsstreits hatte der Geiselnehmer Anfang November 2023 seine Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt. Der 35-Jährige fuhr mit dem Mädchen zum Hamburger Flughafen und gelangte dort bis aufs Vorfeld. Dort warf er zwei Brandsätze, schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen.

Der 35-Jährige hatte während der Urteilsverkündung lautstark gegen den Schuldspruch protestiert und ließ sich nur mit Mühe vom Richter beruhigen. Mit dem Strafmaß entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte keine konkrete Strafe beantragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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