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Hamburg: Hisbollah-Mitglieder als Terroristen zu Haftstrafe verurteilt


Terroristische Vereinigung
Historischer Prozess: Hisbollah-Funktionäre verurteilt

Von afp
28.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagten (2.v.l und 3.v.l) vor Gericht (Archivbild): Beide Männer müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.Vergrößern des BildesDie Angeklagten (2.v.l und 3.v.l) vor Gericht (Archivbild): Beide Männer müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Quelle: dpa/Christian Charisius)
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In Hamburg wurden zwei Hisbollah-Funktionäre wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Urteil ist eine Premiere für Deutschland.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat zwei Funktionäre der radikalislamischen Hisbollah-Miliz wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte, erhielt ein 50-jähriger Angeklagter eine fünfeinhalbjährige Gefängnisstrafe, während ein 56-jähriger Mitangeklagter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Das Urteil ist nach Gerichtsangaben eine Premiere für Deutschland: Erstmals stellte ein deutsches Gericht fest, dass die Hisbollah im strafrechtlichen Sinne als terroristische Vereinigung einzustufen ist. Die Miliz wird unter anderem von der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft und vom Iran unterstützt. Sie ist zudem mit der Hamas im Gazastreifen verbündet, die im vergangenen Oktober Israel angriff.

Hisbollah-Mitglieder wurden im Mai 2023 verhaftet

Laut den Feststellungen des Gerichts fungierten die Beschuldigten teils über Jahrzehnte hinweg als Mittelsmänner zwischen der Hisbollah und den libanesischen Gemeinden in Deutschland. Zudem beteiligten sie sich an der Indoktrination von Kindern und Jugendlichen im Sinne der Miliz, die eine tiefe Feindschaft gegenüber Israel hegt und das Land immer wieder mit Raketen beschießt.

Die Urteile entsprachen den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die seit Februar dieses Jahres Anklage gegen die Männer erhoben hatte. Die Verteidigung hingegen beantragte Freisprüche. Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

Der jüngere Angeklagte betreute laut Anklage in Abstimmung mit Führungskadern der Hisbollah diverse libanesische Vereine in Norddeutschland und trat regelmäßig als Prediger auf. Einer dieser Vereine wurde 2022 in Bremen verboten. Der ältere Deutsch-Libanese war zunächst Mitglied und später Vorsitzender dieses Vereins und ebenfalls als Auslandsfunktionär für die Miliz tätig. Beide Männer wurden im Mai letzten Jahres in Norddeutschland festgenommen und kamen seither in Untersuchungshaft.

Gericht urteilt: Hisbollah ist Terror-Vereinigung

In ihrer Urteilsbegründung betonte die Vorsitzende des zuständigen Senats: "Glasklar" handle es sich bei der Hisbollah um eine terroristische Vereinigung. Strafverschärfend wertete das Gericht unter anderem die lange Dauer der Mitgliedschaft sowie den ideologischen Einfluss auf Kinder und Jugendliche.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht jedoch, dass beide Angeklagten in einem von der Hisbollah beherrschten Gebiet aufwuchsen und von dieser seit jungen Jahren indoktriniert wurden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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