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Hamburg: Rentner planten Millionen-Deal mit Kunstschmuggel


Gericht spricht Urteil
Rentner-Duo plante Millionen-Deal mit Kunstschmuggel

Von t-online, mkr

25.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein hornförmiges Gefäß aus Gold, das in einem Tierkopf endet (Symbolbild): Ein ähnliches Trinkhorn boten die Rentner dem Museum an.Vergrößern des BildesEin hornförmiges Gefäß aus Gold, das in einem Tierkopf endet (Symbolbild): Ein ähnliches Trinkhorn boten die Rentner dem Museum an. (Quelle: piemags/imago-images-bilder)
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Zwei Senioren wurden wegen versuchtem Kunstschmuggel verurteilt. Ihre Sammlung antiker Objekte entpuppte sich als heiße Ware.

Zwei Rentner im Alter von 89 und 84 Jahren sind am Montag vom Hamburger Landgericht wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt worden. Die Männer aus Hamburg und Duisburg hatten versucht, dem Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe eine Sammlung wertvoller Exponate für 2,5 Millionen Euro zu verkaufen.

Unter den angebotenen Objekten befanden sich laut "Bild" ein goldenes Trinkhorn aus der Zeit der Thraker, ein thrakischer Goldbecher, Teile eines goldenen Sassaniden-Gürtels und ein römischer Bronzetorso. Der Kurator des Museums sei jedoch misstrauisch geworden und habe daraufhin die Polizei verständigt, sagte eine Gerichtssprecherin zu t-online. Laut "Bild" sollen die antiken Kunstschätze aus illegalen Raubgrabungen in der Schwarzmeer-Region stammen. Die Bezahlung sollte komplett in bar erfolgen.

Kunstschmuggler beteuert seine Unschuld

Wie die Zeitung weiter berichtet, habe die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung festgestellt, dass das Gericht davon überzeugt sei, dass die Angeklagten wussten, dass es sich um nicht legal erworbene Kulturgüter handelte. Der ältere Angeklagte habe bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Ursprünglich waren fünf Personen in den Fall, der sich bereits im Jahr 2014 zutrug, verwickelt. Ein Beschuldigter verstarb während der mehrjährigen Ermittlungen, gegen zwei weitere wurde das Verfahren nicht eröffnet beziehungsweise eingestellt.

Das Gericht verhängte letztlich milde Strafen: Der 84-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro, der 89-Jährige 60 Tagessätze zu je 15 Euro. Aufgrund der langen Verfahrensdauer gelten die Strafen als vollstreckt. Die Angeklagten müssen dennoch die Verfahrenskosten tragen.

Verwendete Quellen
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