Länger feiern Senat lockert Tanzverbot an Karfreitag
Hamburg passt die Regeln für das Tanzverbot an Karfreitag an. Wann die neuen Zeiten gelten.
Der rot-grüne Hamburger Senat hat das sogenannte Karfreitags-Tanzverbot gelockert. Künftig gelte das Verbot für "musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten" sowie "der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen" nur noch von 5 Uhr am Karfreitagmorgen bis Mitternacht. Das teilte der Sprecher des Senats, Marcel Schweitzer, am Dienstag mit. Bisher musste am Karfreitag schon ab 2 Uhr Stille herrschen – und zwar bis 2 Uhr am folgenden Samstag.
Die Änderung der Feiertagsschutzverordnung sei in Abstimmung mit der evangelischen Kirche erfolgt. "Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag bleibt mit dieser Regelung gewahrt", sagte Schweitzer.
Neue Regelungen gelten schon Karfreitag 2024
Die neue Regelung, die auch für alle sportlichen Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik gilt, trete am 23. März in Kraft. Sie werde somit schon am kommenden Karfreitag (29. März) greifen. Die Ruheregelung für den Totensonntag, also den letzten Sonntag vor dem 1. Advent, bleibt demnach unverändert: Hier soll weiter von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr am Nachmittag Stille herrschen.
Der Karfreitag ist im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. "Für Christen ist der Karfreitag – der auch stiller Feiertag oder hoher Feiertag genannt wird – eine Zeit der Besinnung, Trauer und der geistlichen Reflexion, und deshalb bestehen traditionell im gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Ruheschutzzeiten, die auch sehr unterschiedlich ausgestaltet sind", sagte Schweitzer.
Eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag wird seit Jahren von den Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft gefordert. Zuletzt waren sie mit einem Antrag, die Feiertagsschutzverordnung von 1957 zu überarbeiten und im Sinne einer offenen und diversen Gesellschaft auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, im April vergangenen Jahres gescheitert.
- Nachrichtenagentur dpa