Sicherungsverwahrung droht Brandstifter von Hagener Moschee könnte Serientäter sein
Der 52-Jährige, dem vorgeworfen wird, im Mai einen Brandanschlag auf die Ulu-Moschee in Hagen begangen zu haben, ist offenbar ein Serientäter. Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann bereits fünffach wegen Brandstiftung vorbestraft. Der Staatsanwalt versucht nun, ihn in Sicherheitsverwahrung zu bringen.
Der Tatverdächtige im Fall des Feuers vor der Hagener Ulu-Moschee ist offenbar ein Serientäter. Er war laut Staatsanwaltschaft bereits früher wegen Brandstiftung verurteilt worden.
Die Ermittlungen in dem Fall hatten ergeben, dass ein Mann gegen 9.45 Uhr mit zwei Hunden an der Leine in einen Durchgang an der Moschee eingebogen war. Er soll sich dort kurz aufgehalten haben und dann wieder gegangen sein. Kurz darauf fing eine Altpapiertonne am Ende des Durchgangs Feuer. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen, die Moschee wurde nicht durch die Flammen beschädigt. Allerdings entstand ein Schaden von 20.000 Euro.
Verurteilung wegen fünffacher Brandstiftung
Der Tatverdächtige soll zum Tatzeitpunkt mit seinen zwei Hunden in der unteren Elberfelder Straße unterwegs gewesen sein und an der Altpapiertonne Halt gemacht haben. Er wurde noch am selben Abend festgenommen, war zwischenzeitlich aber wieder auf freiem Fuß. Ende Juni kam er dann aber doch in Untersuchungshaft.
Zuletzt soll er in Castrop-Rauxel gewohnt haben. Er war wegen Drogenkonsums, Heroinabhängigkeit und Beschaffungskriminalität bereits mehrfach in Haft. So auch 2011: Damals wurde der Mann wegen fünffacher Brandstiftung zu sieben Jahren hinter Gittern verurteilt. Er hatte mehrere Wohnungen und Geschäftsräume angezündet.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens will die Kammer des Gerichts jetzt in Kürze entscheiden. Bereits am Montagmorgen fand vor dem Schwurgericht ein nicht öffentlicher Haftprüfungstermin statt: Der 52-Jährige hatte beantragt, den gegen ihn erlassenen Haftbefehl aufzuheben. Während der Anhörung zog er diesen Antrag aber wieder zurück.
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So oder so: Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass sie eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung erreichen kann. Sie sieht zwei Mordmerkmale als gegeben an: den Einsatz eines "gemeingefährlichen Mittels" und "Heimtücke". Der Verdacht auf Islamophobie lässt sich hingegen offenbar nicht erhärten. Eine politisch, fremdenfeindlich oder religiös motivierte Tat gilt daher als eher unwahrscheinlich. Offenbar trieb die pure Lust am Zündeln den Mann an.