Volvo-Fahrer raste gegen Kinderwagen Kind stirbt vor Hunderten Gaffern – Prozess soll eingestellt werden
Genau vor zwei Jahren hat sich ein schrecklicher Unfall in Hagen ereignet: Am 13. Juli 2017 raste ein Auto frontal in einen Kinderwagen. Das einjährige Mädchen erlag kurz darauf seinen Verletzungen. Zwei Jahre später soll der Prozess gegen den 37-jährigen Unfallfahrer eingestellt werden. Die Familie ist entsetzt über die Entscheidung.
In der Badstraße in Hagen passierte im Juli 2017 der furchtbare Unfall: Ein Volvo raste auf der Brücke über der Volme gegen einen Kinderwagen. Das darin liegende einjährige Mädchen starb. Mit am Unfallort waren die 21-jährige Mutter und der vierjährige Bruder des Mädchens. Einsatzkräfte versuchten, die Einjährige noch vor Ort zu reanimieren. Auch ein Rettungshubschrauber landete in der Nähe – doch jede Hilfe kam zu spät. Das Kind starb im Krankenhaus.
Hundert Gaffer machten Fotos und Videos
Zu diesen schrecklichen Ereignissen kam noch ein weiterer Vorfall hinzu: Hunderte Gaffer machten Fotos und Videos von dem Geschehen und behinderten so die Rettungsmaßnahmen. Der Vorfall sorgte deutschlandweit für Wirbel. Die junge Mutter erklärte in einem "Stern"-Interview, dass sie auch heute noch nicht ertragen könne, dass sich möglicherweise Bilder oder Videos von ihrem sterbenden Kind im Umlauf befinden.
Doch jetzt der Schock: Nach zwei Jahren soll der Prozess gegen den 36-jährigen Unfallfahrer eingestellt, berichtet die "Westfalenpost". Der Mann war schon vor dem Unfall an Multipler Sklerose (MS) erkrankt. Obwohl ein Gutachten zu dem Schluss kommt, dass die Erkrankung keine Rolle gespielt hat, liegen für das Gericht keine schlimmen Verkehrsverstöße vor.
Der Fahrer des Unglückswagens soll darum lediglich 1.500 Euro an das Kinderhospiz Balthasar in Olpe zahlen und lebenslang auf seinen Führerschein verzichten – dann wird der Prozess eingestellt. Eine viel zu schwache Strafe, findet zumindest die junge Mutter des toten Kindes.
Der Anwalt der Familie erklärt darum, dass man nach der strafrechtlichen Aufarbeitung nun zivilrechtlich weitermachen und Schmerzensgeld einklagen wolle.