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Hagen: 55 Männer, Frauen und Kinder eingebürgert


Feierliche Zeremonie
Hagen bürgert 55 neue Staatsbürger ein

Von t-online
07.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Feierliche Einbürgerung: Am Donnerstag wurden 55 Menschen im Rathaus an der Volme eingebürgert.Vergrößern des Bildes
Feierliche Einbürgerung: Am Donnerstag wurden 55 Menschen im Rathaus an der Volme eingebürgert. (Quelle: Maximilian Gerhard/Stadt Hagen)

Am Donnerstag wurde 55 Frauen, Männern und Kindern aus 22 verschiedenen Ländern im Rahmen einer Feier im Rathaus an der Volme die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen. Damit beträgt die Anzahl der Neubürger in der Stadt in diesem Jahr 106.

Bürgermeister Horst Wisotzki sowie Thomas Lichtenberg, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen, überreichten den Neubürgern am Donnerstag ihre Einbürgerungsurkunden und eine druckfrische Ausgabe des deutschen Grundgesetzes.

Musikalisch untermalt wurde die Zeremonie von Udo Hartlmaier und Joachim Drucks von der Max-Reger-Musikschule am Piano bzw. an der Klarinette.

Ein langer Verwaltungsprozess

Nach den beiden feierlichen Einbürgerungen im März und Juni war es die dritte Veranstaltung dieser Art in diesem Jahr. Der Erhalt der Urkunden ist dabei der Höhepunkt eines langen Verwaltungsprozesses, der mindestens drei Monate dauert. Er beginnt mit einem förmlichen Einbürgerungsantrag. Voraussetzung ist außerdem eine rechtsmäßige Aufenthaltsgenehmigung und ein Aufenthaltszeitraum von mindestens acht Jahren.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, keine Vorstrafen und die Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Vermögen oder Einkommen werden ebenso vorausgesetzt. Mit dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Aufgabe der alten jedoch Pflicht.

Nur in Ausnahmefällen, die in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden können, ist eine Einbürgerung auch möglich, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden. Das persönliche Gespräch sollte genutzt werden, die Gebühr wird nämlich auch fällig, wenn der Antrag zurückgezogen oder abgelehnt wird. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 255 Euro pro Person, für Kinder werden 51 Euro fällig.

Ausnahmen beim Einbürgerungstest

Seit dem 1. September 2008 gibt es außerdem einen Einbürgerungstest, in dem sowohl Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung als auch über die Lebensverhältnisse in Deutschland abgefragt werden. Der Test kostet 25 Euro und umfasst 30 Fragen. 17 müssen davon richtig beantwortet werden. Der Test ist jedoch nicht in jedem Fall ein Muss. Auch hier gibt es Ausnahmen, die bei der Stadt Hagen eingesehen werden können.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Pressemitteilung der Stadt Hagen
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