Neues Bestattungskonzept Erster "Ewigkeitsbrunnen" Deutschlands auf Friedhof Delstern
Der Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige immer schwer zu verkraften. In Hagen bietet der Friedhof Delstern Hinterbliebenen jetzt eine neue, besondere Form der Bestattung an: den "Ewigkeitsbrunnen". Dieses Bestattungskonzept ist nach Stadt-Angaben deutschlandweit einmalig.
Der "Ewigkeitsbrunnen", der am Dienstag eröffnet wurde, ist ein Gemeinschaftsgrab, an dem die Asche Verstorbener entweder direkt nach der Einäscherung oder auch nach Ablauf der Ruhezeit von Urnen aus Urnensäulen oder vergleichbaren Beisetzungsorten auf unbegrenzte Zeit verleiben kann.
Die Idee zu dieser neuen Form der Bestattung ist aus den Anregungen von Hinterbliebenen entstanden, erklärte Martin Kümper, Fachleiter Friedhofstechnik und Personal, t-online.de: "Die Menschen möchten gerne einen festen Ort haben, zu dem sie wiederkehren und an dem sie ihrer Verstorbenen gedenken können. Allerdings ist für viele Familien die Grabpflege sehr schwierig zu organisieren."
Wenig Aufwand für Hinterbliebene
Der neue Bestattungsbrunnen, der in einem Jahr Bauzeit und gemeinsam mit dem Wetteraner Steinmetz Timothy C. Vincent realisiert wurde, ist also eine Ruhestätte, die keiner intensiven Pflege bedarf. Als Gemeinschaftsgrab angelegt, müssen sich die Hinterbliebenen nicht selbst um das Grab kümmern. Kostenpunkt für eine Bestattung im Brunnen: Rund 2.900 Euro.
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"Bei einer Beisetzung wird der Deckel geöffnet und die Urnen mit einer speziellen Technik an einer Kurbel hinunter in den Brunnen gelassen", sagt Kümper. "Und wenn der Brunnen voll ist, wird er für ewig verschlossen." Am Boden des Brunnens zersetzen sich die Urnen relativ schnell, da sie ähnlich wie Seeurnen aus wasserlöslichen Materialien bestehen.
Genug Platz für viele Urnen
Kümper geht davon aus, dass ca. 500 Urnen in den Brunnen passen. Der Fachleiter garantiert: Solange der Friedhof existiert, soll es auch den "Ewigkeitsbrunnen" geben.
Um darin bestattet zu werden, muss aber eine Voraussetzung erfüllt sein: Die Verstorbenen müssen laut Gesetz dieser besonderen Form der Bestattung vor ihrem Tod zugestimmt haben. Doch das scheint kein Problem zu sein: Bereits Mitte Juni soll die erste Urne für immer im Brunnen hinuntergelassen werden.
- Eigene Recherchen