Verkehr Gesetzänderung für mehr Lärmschutz an A45-Brücke Rahmede
Betroffene Bewohner entlang der Umleitungsstrecke an der maroden A45-Talbrücke Rahmede bei Lüdenscheid sollen besser vor Verkehrslärm geschützt worden. Mit einer Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, die an diesem Donnerstag in Kraft tritt, werde ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Bürger getan, betonte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Konkret können nun Eigentümer von Gebäuden an den zwei zentralen Umleitungsstrecken in der Sauerlandstadt - U39 und U16 - ab sofort Anträge für den Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftern stellen.
Das Bundesgesetz sei angepasst worden, um den Menschen in der Region zu helfen, die seit der Brückensperrung vor knapp sieben Monaten infolge des Umleitungsverkehrs stark belastet sind. "Das neue Gesetz wird nun erstmals in Lüdenscheid angewendet", sagte Wissing laut Mitteilung aus Berlin vom Mittwoch. "Wir tun alles dafür, um den Neubau der Talbrücke Rahmede an der A45 zügig und effektiv zu planen", kündigte er erneut an.
Das geänderte Gesetz sieht vor, dass bei längeren Sperrungen von Bundesfernstraßen den Anwohnern an Umleitungsstrecken die notwendigen Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden. Für die Erstattung müssen dabei Kriterien wie eine bestimmte Dezibelzahl erfüllt sein. Die maßgeblichen Lärmwerte werde die Autobahn GmbH des Bundes jetzt auf Grundlage einer aktuell durchgeführten Verkehrszählung berechnen.
Mit Sperrung der Talbrücke ist seit Anfang Dezember 2021 eine deutschlandweit wichtige Nord-Süd-Achse unterbrochen. Rahmede soll nach bisheriger Planung in diesem Dezember gesprengt werden. Die Ausschreibung dafür ist europaweit angelaufen.