38-Jährige konvertierte 2008 Zwei mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen angeklagt

Zwei Frauen aus Hessen sollen sich dem "Islamischen Staat" angeschlossen haben. Eine soll ihre Kinder ins Kriegsgebiet gebracht haben. Den Frauen drohen Gefängnisstrafen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen zwei Frauen erhoben, die sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben sollen. Die 38- und 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen sollen nach Syrien gereist sein, um ihre Ehemänner in deren IS-Tätigkeiten zu unterstützen. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Eine der beiden Frauen muss sich zudem wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verantworten.
Konvertitin radikalisierte sich
Die 38-jährige Frau aus dem Main-Taunus-Kreis soll 2008 zum Islam konvertiert sein und sich danach in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt haben. Nachdem ihr Ehemann sich 2014 dem IS als Kämpfer anschloss, soll sie ihm gemeinsam mit ihren zwei kleinen Kindern (ein und drei Jahre alt) nach Syrien gefolgt sein.
Auch nach dem Tod ihres Mannes habe sie sich weiterhin in IS-Gebieten aufgehalten und dort einen weiteren Dschihadisten geheiratet. Während ihrer Zeit in den IS-Gebieten soll sie durch Haushaltsführung und Kindererziehung die Strukturen der Terrororganisation unterstützt haben. Ihre Kinder seien erheblichen Gefahren durch Luftangriffe und Kampfhandlungen ausgesetzt gewesen. Zudem habe sie die Kinder nach IS-Ideologie erzogen.
Die 29-jährige Angeklagte aus Kassel soll sich 2014 radikalisiert haben und im selben Jahr nach Syrien gereist sein, um dort ihren nach islamischem Ritus angetrauten Mann zu begleiten. Nach dessen mutmaßlichem Tod im Jahr 2015 habe sie sich in IS-Frauenhäusern aufgehalten und mehrfach versucht, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise in das IS-Gebiet zu überreden.
Festnahme durch kurdische Einheiten
Beide Frauen wurden im März 2019 von kurdischen Einheiten festgenommen und in ein Gefangenenlager gebracht. Die Rückkehr nach Deutschland erfolgte 2019 beziehungsweise 2021.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) hat in den vergangenen Jahren acht Anklagen gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen erhoben. Fünf von ihnen wurden bereits zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt. Drei weitere Verfahren sind noch anhängig. Freisprüche gab es bislang keine.
- Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vom 7. März 2025
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