Schüsse an der Nidda Darum dürfen auch in Frankfurt Enten abgeschossen werden
Schüsse im Naherholungsgebiet haben in Frankfurt laut einem Bericht für Irritationen gesorgt. Die Behörden erlauben die Jagd aber – nach strengen Regeln.
Auch in Frankfurt wird auf Stockenten und Nilgänse gejagt. Die "Frankfurter Rundschau" (FR) berichtet, dass im Naherholungsgebiet an der Nidda bei Berkersheim Schüsse für Irritationen sorgten. Eine Joggerin stieß demnach auf vier Männer, von denen einer tote Enten in den Händen hielt. Auf Nachfrage habe einer der Männer erklärt, dass die Jagd erlaubt sei, da es sich um ein gepachtetes Jagdgebiet handele.
Das Regierungspräsidium Kassel bestätigte gegenüber der FR, dass auch in dicht besiedelten Wohnsiedlungen Jagdgebiete ausgewiesen sind. Jäger seien verpflichtet, ihre Abschusszahlen zu erfüllen, solange sie sich an die Sicherheitsvorschriften halten. "Selbstverständlich sollte dabei auf eine behutsame Ausführung der Jagd geachtet werden, um Konflikte mit Erholungssuchenden zu minimieren", heißt es demnach von der Behörde.
Nilgänse als Problemart
Laut hessischer Jagdverordnung dürfen Stockenten zwischen dem 1. September und 15. Januar bejagt werden. Nilgänse, die als invasive Art gelten und heimische Arten verdrängen, dürfen zusätzlich vom 1. August an erlegt werden. Diese Tiere verursachen laut Regierungspräsidium Kassel erhebliche Schäden in Parks und auf landwirtschaftlichen Flächen.