Was Halter wissen müssen Frankfurt verbietet unkontrollierten Auslauf von Katzen
In Frankfurt ist seit Anfang Oktober der unkontrollierte Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen streng untersagt. Diese Maßnahme soll die Zahl streunender Katzen reduzieren.
In Frankfurt gilt seit Anfang Oktober ein Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen. Dadurch solle die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet eingedämmt und ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz geleistet werden, heißt als Begründung für die neue Rechtsverordnung vonseiten der Stadt.
In vielen Städten werde die Vermehrung streunender Katzen zu einem Problem, schreibt die Stadt weiter. Katzenhalter dürfen in Frankfurt daher seit Monatsbeginn nur noch fortpflanzungsunfähigen und gekennzeichneten Tieren unkontrollierten freien Auslauf gewähren. Eine Kennzeichnung erfolge mittels Tätowierung oder Mikrochip, die Registrierung müsse in den üblichen Datenbanken hinterlegt werden. Für Jungtiere unter fünf Monaten gilt die Regelung nicht.
Die Überwachung der Einhaltung der Verordnung obliege der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes. Katzenhalter können dazu aufgefordert werden, ihre Tiere zu kastrieren, sie zu kennzeichnen oder registrieren zu lassen. Sollte eine fortpflanzungsfähige Katze ohne Kennzeichnung und Registrierung aufgefunden werden und ihr Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden, sei das Ordnungsamt dazu befugt, die Kastration auf Kosten des Halters durchführen zu lassen, teilte die Stadt mit.
- Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 24.10.2024