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Frankfurt: Ex-Jugendtrainer wegen Sexualvergehen erneut vor Gericht


Wegen Verfahrensfehler aufgehoben
Ex-Jugendtrainer erneut wegen Sexualvergehen vor Gericht

Von dpa
23.09.2024 - 18:05 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240923-935-263020Vergrößern des BildesJustitia (Symbolbild): Der Ex-Jugendtrainer muss sich erneut vor Gericht verantworten. (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer steht erneut vor Gericht wegen schwerer Sexualverbrechen. Die Wiederaufnahme erfolgt nach einem Verfahrensfehler.

Ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer muss sich am Dienstag (9.15 Uhr) im Frankfurter Landgericht erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, Körperverletzung und der Herstellung von Kinderpornografie verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob Anfang des Jahres das Urteil gegen ihn wegen eines Verfahrensfehlers teilweise auf, sodass einige der insgesamt 69 Einzelfälle neu verhandelt werden müssen.

In den Jahren zwischen 2014 und 2021 hatte der Mann mehrere minderjährige Jungs sexuell missbraucht, in einigen Fällen soll er sie vorher heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt haben.

In erstem Urteil zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Innerhalb dieses Zeitraums arbeitete der Mann zwei Jahre lang als Jugendtrainer für Fußball-Drittligist SV Wehen Wiesbaden. Kinder und Jugendliche dieses hessischen Vereins gehörten laut früheren Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft jedoch nicht zu den Opfern.

Im vergangenen Jahr verurteilte das Frankfurter Landgericht den damals 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte.

Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde angeordnet

Die Jugendschutzkammer ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Anklagte ging gegen dieses Urteil in Revision, da an einem Verhandlungstag die Öffentlichkeit des Prozesses nach der Vernehmung eines Opfers nicht wiederhergestellt worden war. Der BGH hob daher die Verurteilung in sieben Fällen auf.

Das Landgericht will nach der bisherigen Planung bis Ende November verhandeln.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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