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Frankfurt: E-Scooter-Methode für Drogenhandel entdeckt


Das sagt das Frankfurter Drogenreferat
E-Scooter: Methode für Drogenhandel entdeckt

Von t-online, sfk

19.08.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0310855368Vergrößern des BildesKaum ein Transportmittel prägt das Straßenbild in Frankfurt so sehr wie die E-Scooter. (Quelle: IMAGO/Schoening)

In Frankfurt werden E-Scooter nicht nur für die schnelle Fahrt von A nach B genutzt, sondern neuerdings auch für den Drogenhandel. Dem Drogenreferat ist das Problem bekannt.

Sie prägen das Stadtbild in Frankfurt und liegen kreuz und quer auf den Straßen und werden von vielen Menschen nicht nur geliebt, sondern auch gehasst: die E-Scooter. Oftmals sind sie beschmiert und mit Stickern überklebt – wie aus Recherchen des "Journals Frankfurt" jetzt hervorgeht, werden sie auch zum Verkauf von Drogen verwendet. So soll ein Sticker mit QR-Code und dem Slogan "Buy & Sell Drugs" auf einem Scooter im Stadtteil Gallus gesichtet worden sein. Dieser Sticker soll, wenn einmal mit dem Smartphone gescannt, auf eine Social Media Plattform führen, über die alle möglichen illegalen Drogen angeboten werden.

Auf besagter Plattform soll es 1.500 Mitglieder geben. Ausgewählt werden kann, ob die Drogen versandt oder persönlich übergeben werden sollen, wie das "Journal Frankfurt" berichtet. Die möglichen Liefermengen würden zwischen 100 Gramm und bis zu 30 Kilogramm variieren. Auch die Lieferzeit, der Lieferradius, Fotos der "Produkte" und Bezahlmöglichkeiten werden angezeigt. Neben Cannabis würden auch Kokain, Ecstasy, Ketamin sowie viele weitere Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente wie Codein angeboten. Die angeblichen Verkäufer würden mit Pseudonymen arbeiten.

Dem Frankfurter Drogenreferat ist der Online-Handel bekannt

Dem Frankfurter Drogenreferat sei bekannt, dass über soziale Medien seit einigen Jahren immer wieder versucht wird, Handelsstrukturen aufzubauen, um insbesondere Kokain oder Cannabis zu verkaufen, wie der Leiter Artur Schroers auf Anfrage von t-online mitteilt. Im Frankfurter Arbeitskreis Jugend- und Suchtprävention sei dies ebenfalls seit längerem Thema.

Die Polizei sei deshalb sensibilisiert und gehe Hinweisen auf diese Form der "Werbung und Vernetzung" nach, sagt Schroers weiter. Abschließend betont er, dass der Handel mit illegalen Drogen verboten ist und dies auch weiterhin für den unkontrollierten Handel mit Cannabis gelte.

Verwendete Quellen
  • journal-frankfurt.de: "Per QR-Code zum Frankfurter Drogenshop" vom 16.08.2024
  • E-Mail-Verkehr mit dem Frankfurter Drogenreferat
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