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"Itiotentreff": Rechtsextreme Chats laut OLG Franfurt nicht strafbar


Chatgruppe "Itiotentreff"
Kein Prozess trotz rechtsextremer Polizei-Chats

Von dpa
15.07.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240715-935-166830Vergrößern des BildesIm Frankfurter Gerichtsviertel liegt der Gebäudetrakt, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt seinen Sitz hat. (Quelle: Arne Dedert/dpa)

Das OLG Frankfurt sieht keine hinreichenden Beweise für ein Verfahren gegen Polizisten wegen rechtsextremer Chats. Die Staatsanwaltschaft scheitert mit ihrer Beschwerde.

Im Fall einer Polizisten-Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten hat das Oberlandesgericht Frankfurt seine Entscheidung gegen ein Gerichtsverfahren bestätigt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte. Das OLG teilte mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege. Diese arbeiteten zum Zeitpunkt der Chats überwiegend als Polizisten.

Voraussetzung sei, dass die Inhalte auch verbereitet wurden, hieß es. Dieses Tatbestandsmerkmal sei allerdings nicht erfüllt.

Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bilder und Videos mit verbotenem Inhalt verbreitet zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie um volksverhetzende Inhalte gehandelt haben. Fünf der insgesamt sechs Beschuldigten waren zu dieser Zeit Polizeibeamte.

"Erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue"

Auch die Chatgruppe "Itiotentreff" war Teil der Ermittlungen. In dieser wurden binnen eines Jahres mehr als 1.600 Nachrichten zwischen den sechs bis acht Mitgliedern der Gruppe ausgetauscht.

"Die Angeschuldigten haben – insbesondere und vorrangig im Chat 'Itiotentreff' – in erheblichem Umfang teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt", führte das Oberlandesgericht aus. "Dies begründet erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der im Polizeidienst tätigen Angeschuldigten und erfordert dienstrechtliche Konsequenzen".

Nach früheren Angaben wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt.

Strafbar seien die von der Anklage beschriebenen Handlungen allerdings nicht. Eine Verbreitung der Inhalte habe nicht stattgefunden – sie seien in private, geschlossene Chatgruppen mit überschaubarem Personenkreis eingestellt worden, deren Mitglieder miteinander teilweise sehr eng verbunden gewesen seien. "In keinem Fall seien die von der Anklage erfassten Inhalte einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht worden".

Ermittlungen zu "NSU 2.0"-Drohschreiben

Die Chatgruppe von Beamten des 1. Frankfurter Polizeireviers war bei Ermittlungen zum "NSU 2.0"-Komplex aufgedeckt worden. Vor einigen Jahren waren rechtsextreme Drohschreiben mit dieser Unterschrift an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens versendet worden – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Als Verfasser wurde schließlich ein Berliner zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das erste Schreiben der Serie war im August 2018 per Fax bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz eingegangen. Es enthielt persönliche Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren und unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden waren. Ermittlungen dazu, die sich gegen einen Polizisten und eine Polizistin des Reviers richteten, wurden im Dezember 2023 eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht habe nicht begründet werden können.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der dpa
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