t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Drohnen-Alarm: Flugverkehr in Frankfurt gestört


Polizei ermittelt
Drohnen stören Flugverkehr in Frankfurt

Von t-online, dpa
03.07.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240702-935-148671Vergrößern des Bildes
Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese (Symbolbild). In Frankfurt störten die Geräte den Flugbetrieb am Flughafen. (Quelle: Felix Kästle)

Drohnen können zur Gefahr für Flugzeuge werden. Bei regelwidrigem Einsatz der kleinen Flugobjekte versteht die Polizei deshalb keinen Spaß.

Die Polizei im Rhein-Main-Gebiet ermittelt wegen unerlaubter Drohnenflüge. Zwei Drohnensichtungen am Montag hatten sogar Auswirkungen auf den Flugverkehr des Frankfurter Flughafens, der laut Polizeiangaben kurzzeitig eingeschränkt werden musste.

Am Vormittag bemerkte die Cockpit-Crew einer Passagiermaschine beim Anflug auf Frankfurt eine orangefarbene Drohne über Offenbach. Sie gaben die Information an den Tower weiter, allerdings konnte die Polizei vor Ort niemanden mehr ausfindig machen. Ebenso verlief eine Meldung am frühen Abend über eine gelbe Drohne, die über dem Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch entdeckt wurde. Auch hier blieb die Suche nach dem Verantwortlichen erfolglos.

Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr

Trotz der Tatsache, dass keine Flugzeuge direkt beeinträchtigt wurden, führten diese Vorfälle zu Einschränkungen im Flugverkehr. Gegen den oder die unbekannten Drohnenführer wird nun wegen des Verdachts des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ermittelt. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach Zeugen und appelliert an Personen, die Hinweise geben können, sich zu melden.

Die Polizei weist zudem darauf hin, dass das Steuern von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist: "Für die Sicherheit im Luftraum gibt es klare Regeln – auch für Drohnen", so ein Sprecher. Diese dürfen nur in Sichtweite geflogen und erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren gesteuert werden. In bestimmten Gebieten, wie beispielsweise rund um Flughäfen oder über Krankenhäusern, Wohngrundstücken, Militäranlagen, Menschenansammlungen oder Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften, besteht ein allgemeines Flugverbot. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Jahren Haft.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website