Haftstrafe Mann zwingt Bekannten zu tödlichem Sprung in den Main – aus Rache
Weil er sich im Gefängnis über seinen Mithäftling beschwerte, wurde ein Mann zu einem tödlichen Sprung in den Main gezwungen. Nun urteilte das Gericht.
Ein Mann ist in Aschaffenburg zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll aus Rachsucht einen Bekannten zu einem tödlichen Sprung in den Main gebracht haben. Das Landgericht habe den Angeklagten am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Totschlag in mittelbarer Täterschaft für schuldig befunden, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht ordnete zudem an, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt.
Opfer und Verdächtiger kannten sich aus Gefängnis
Laut Anklage hatte der 35-Jährige dem Opfer in der Tatnacht im Februar bei Wörth am Main (Landkreis Miltenberg) eine Abreibung verpassen wollen. Dazu habe er den 30-Jährigen erst malträtiert und ins Wasser geschickt und ihn dann gezwungen, zu einer mehr als einen Kilometer entfernten Fußgänger- und Eisenbahnbrücke zu laufen. Nach dem Sprung von der Brücke hatte das verzweifelte, körperlich durch Schläge und Winterkälte erschöpfte Opfer keine Chance und starb.
Der Verdächtige und das Opfer hatten sich seit Jahren gekannt, beide saßen zeitweise zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.
- Nachrichtenagentur dpa