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Will nicht auf Sammelkarten sein: DFB-Star scheitert mit Klage vor Gericht


Wegen Sammelbildern
DFB-Star scheitert mit Klage vor Gericht

Von t-online, stn

Aktualisiert am 05.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Panini-Sammelbilder zur WM 2018 in Russland: Aufkleber-Gigant "Topps" aus den USA hat sich die Rechte gesichert.Vergrößern des Bildes
Panini-Sammelbilder zur WM 2018 in Russland: Aufkleber-Gigant "Topps" aus den USA hat sich die Rechte gesichert. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Ein deutscher Fußballnationalspieler wollte sein Konterfei nicht mehr auf Sammelkarten sehen. Seine Klage ist jedoch vor Gericht gescheitert.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat die Klage eines in England spielenden deutschen Fußballnationalspielers abgewiesen, der sein Porträt nicht mehr auf den Sammelkarten eines Unternehmens für Fußball-Tausch- und Sammelkarten sehen wollte, berichtet die Anwaltskanzler Wilde Beuger Solmecke. Um welchen Spieler es sich handelt, ist nicht bekannt.

Ausgangspunkt sei der Vertrag, den der Spieler mit dem englischen Fußballverein abgeschlossen hat. Darin willigt der Spieler ein, dass sein Bildnis unter anderem auf Fußball-Tausch- und Sammelkarten veröffentlicht werde. Dazu zählten auch die Verbreitung seiner Bilder als Nationalspieler. Das Gericht konnte dem Vertrag keine Beschränkung auf Bilder als Clubspieler entnehmen, weshalb der Vertrieb der Karten nicht rechtswidrig sei "Az. 16 W 52/22).

Der weltbekannte Profifußballer, der bei einem englischen Fußballverein unter Vertrag steht und Mitglied der deutschen Nationalmannschaft ist, klagte ein Unternehmen an, das Fußball-Tausch- und Sammelkarten mit Bildern von deutschen Spielern zeigt, die in schwarzen Trikots, Spielernummern und der deutschen Flagge im Hintergrund zu sehen sind. Das DFB-Logo ist jedoch nicht vorhanden. Die Karten werden über Kioske und das Internet vertrieben.

Spieler scheiterte bereits in erster Instanz

Der Spieler wendete sich mit seiner Klage gegen diesen Vertrieb. Das Verbreiten seiner Bilder als Nationalspieler erfolge ohne seine Einwilligung. Er habe nur in das Verwenden der Bilder, die ihn als Clubspieler zeigten, eingewilligt. Das Landgericht Frankfurt hatte bereits den auf Unterlassen gerichteten Eilantrag in erster Instanz zurückgewiesen.

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