Amtsgericht Gelsenkirchen Zweijähriger in Kita erstickt – Freispruch für Tagesmütter

Nach dem tragischen Tod eines zweijährigen Jungen in einer Gelsenkirchener Kita sind zwei Tagesmütter freigesprochen worden.
Der zweijährige Junge hatte während der Mittagspause in seinem Etagenbett die schwere Spanplatte der darüberliegenden Matratze hochgedrückt und war mit dem Hals eingeklemmt worden. Er erstickte. Die beiden Frauen, die als selbstständige Tagesmütter die Kinder in der städtisch organisierten Kita betreuten, hatten den Schlafraum während des Mittagsschlafs rund eine Stunde lang nicht betreten. Lesen Sie hier mehr dazu.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung für die beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter gefordert, da sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Die Verteidiger argumentierten hingegen, die Frauen hätten das Unglück nicht verhindern können. Sie hatten deshalb Freisprüche gefordert.
- Nachrichtenagentur dpa