In Syrien verspottete er einen Enthaupteten Anschlagspläne in Duisburg: Das ist über Tarik S. bekannt
In Duisburg hat die Polizei am Dienstagabend einen Terrorverdächtigen festgenommen. Der 29-Jährige ist als "Osama, der Deutsche" bekannt und sorgte mit skrupellosen Videos für Entsetzen.
Mehrere Sprengladungen detonieren, als Spezialeinheiten am Dienstag in Duisburg eine Wohnung stürmen. Die demolierte Wohnungstür zeugt später von einem robusten Einsatz, an dem mehr als 50 Polizisten teilnahmen. Der galt einem 29-jährigen Mann, der kurz darauf abgeführt wird. Später wird bekannt: Der 29-Jährige soll sich gegenüber einem Chatpartner in Syrien bereiterklärt haben, einen islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland zu begehen.
Für die Sicherheitsbehörden ist der 29-Jährige, der laut übereinstimmenden Medienberichten Tarik S. heißt, kein Unbekannter: Mit Turban auf dem Kopf saß er Ende 2016 auf der Anklagebank des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, zeigte sich dort zunächst wenig kooperativ, legte später aber ein Geständnis ab: "Osama, der Deutsche" ist als IS-Terrorist bereits rechtskräftig zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden und hat seine Zeit im Gefängnis abgesessen.
Mögliches Anschlagsziel: eine pro-israelische Demo
Seit Mittwoch sitzt er nun also wieder in Untersuchungshaft. Das Duisburger Amtsgericht bestätigte den dringenden Tatverdacht und erließ einen entsprechenden Haftbefehl gegen ihn, wie die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Mögliches Anschlagsziel sei demnach eine pro-israelische Demonstration gewesen. "Es gab Hinweise, dass dieser Mann einen Anschlag plant", hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zuvor bereits bekannt gegeben. Bei einer ersten Auswertung beschlagnahmter Datenträger seien weitere Anhaltspunkte entdeckt worden.
Propaganda-Videos mit Kalaschnikow und Machete
Als martialischer Kämpfer war der 29-Jährige schon vor Jahren in diversen IS-Propagandavideos aufgetaucht. Ob er tatsächlich in Syrien an Kämpfen teilnahm, blieb aber unklar. Er soll sich 2012 in der Herforder Salafistenszene radikalisiert haben.
Von September 2013 bis Frühjahr 2016 hatte er sich nach Syrien abgesetzt und sich dort bewaffneten IS-Einheiten angeschlossen. Nach seiner Rückkehr war er am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Er hatte damals gestanden und eingeräumt, sich mit dem IS identifiziert zu haben. Unter dem Kampfnamen "Osama al-Almani" ("Osama, der Deutsche") war er im Internet in Videos aufgetaucht, teilweise vermummt, mit Kalaschnikow-Sturmgewehr und Machete.
Auf seinem Facebook-Account hatte er dazu aufgerufen, "Ungläubige mit gut geplanten Märtyreraktionen zu zerbomben" und IS-Sympathisanten in Deutschland aufgefordert, Anschläge zu begehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein besonders makabres Video zeigte ihn, wie er in Syrien die Leiche eines Enthaupteten verspottet, ihr den Puls fühlt ("Was fehlt ihm denn?").
Anwalt: Mandant nahm erfolgreich an Aussteigerprogramm teil
Rechtsanwalt Mutlu Günal hatte der "dpa" vor der Anhörung beim Haftrichter gesagt, er habe mit seinem Mandanten telefoniert: "Er möchte sich derzeit auf mein Anraten schweigend verteidigen und steht für eine Vernehmung nicht zur Verfügung."
Sein Mandant habe an einem Aussteigerprogramm teilgenommen. Der Erfolg sei ihm damals ausdrücklich bescheinigt worden. Nach der Haftentlassung sei er berufstätig gewesen, hieß es aus Sicherheitskreisen, er habe dann aber seinen Job verloren.
- Nachrichtenagentur dpa