Vorfall im Schnellrestaurant Jugendlicher stiehlt Banknote und droht mit Messer
In einem Essener Schnellrestaurant stiehlt ein Jugendlicher einen 200-Euro-Schein und bedroht sein Opfer mit einem Messer. Doch die Bundespolizei ist schnell zur Stelle.
Am vergangenen Freitagmorgen hat ein Jugendlicher im Essener Hauptbahnhof versucht, Geld zu klauen. Der Jugendliche nahm eine Banknote an sich und lockte den Besitzer des Geldscheins unter einem Vorwand aus einem Schnellimbiss, dort bedrohte er der Jugendliche den Mann. Bundespolizisten griffen schnell ein und nahmen den Tatverdächtigen fest, wie die Bundespolizei Sankt Augustin berichtet.
Gegen 03.15 Uhr wandte sich ein 24-Jähriger an Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen und berichtete, dass er sich kurz zuvor in einem Schnellrestaurant aufgehalten habe. Dort versuchte er, seine Bestellung mit einem 200-Euro-Schein zu bezahlen, wurde jedoch darauf hingewiesen, dass diese Banknoten nicht akzeptiert würden. Er legte den Geldschein auf den Tresen, um stattdessen seine Bankkarte zu verwenden. In diesem Moment trat ein Unbekannter an ihn heran, nahm das Geld an sich und überredete ihn, den Imbiss gemeinsam zu verlassen, um den Geldschein in kleinere Banknoten zu tauschen. Der 24-Jährige folgte dem Jugendlichen.
Auf dem Vorplatz packte der 16-jährige Tatverdächtige plötzlich den Essener am Kragen und bedrohte ihn mit einem Messer. Dabei griff er auch in seine Umhängetasche. Kurz darauf ließ er von seinem Opfer ab und flüchtete in Richtung Innenstadt
Das Geld war weg
Die Bundespolizisten starteten sofort eine Fahndung und entdeckten den Verdächtigen und seinen 19-jährigen Begleiter wenige Minuten später. Der Geschädigte konnte den jungen Essener identifizieren. Die Beamten nahmen sie zur Identitätsfeststellung mit zur Bundespolizeiwache.
Die Banknote war allerdings weg und konnte nicht beim Verdächtigen gefunden werden. Stattdessen entdeckten die Beamten einen Schraubendreher in der Umhängetasche des Tatverdächtigen und bei dem 19-Jährigen Kokain.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls gegen den polizeibekannten Tatverdächtigen ein.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- presseportal.de: Pressemitteilung der Bundespolizei Sankt Augustin vom 24. September
- Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.