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Gelsenkirchen: Fahndung nach Mädchen – Wann nutzt die Polizei Kinderbilder?


Öffentlichkeitsfahndung nach Kindern
Wann darf die Polizei Bilder von Kindern veröffentlichen?

Von t-online, alh

03.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Paragrafen-Zeichen (Symbolbild): Vor der öffentlichen Fotofahndung müssen noch diverse Rechte beachtet werden. (Quelle: Federico Gambarini/Archivbild/dpa)

Wenn Minderjährige verschwinden, schreibt sie die Polizei zur öffentlichen Fahndung aus. Oftmals ist ein Foto die letzte Hoffnung.

Seit Dienstag sucht die Polizei in Gelsenkirchen bundesweit nach einem Mädchen – ihr Gesicht ist mittlerweile in vielen großen Medien zu sehen. Noch ist unklar, wer sie ist oder wo sie sich aufhält. Sicher ist: Sie soll Opfer eines schweren Verbrechens geworden sein. Deswegen sucht die Polizei mit Hochdruck nach dem Kind und setzt für die Suche auf die Öffentlichkeitsfahndung – mit einem Foto.

Aber ab wann darf die Polizei öffentlich Fotos verwenden, wenn es um die Suche nach Minderjährigen und besonders Kleinkindern geht?

Letzte Instanz der Ermittlungen

Wie ein Sprecher der Polizei auf Anfrage mitteilt, sei eine Öffentlichkeitsfahndung mit Foto die letzte Instanz. "Wenn alle bisherigen Ermittlungen keinen Erfolg versprechen, greifen wir zur Fotoveröffentlichung. Das dann immer in Absprache mit der Staatsanwaltschaft."

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen informiert, kann nur die Staatsanwaltschaft einen notwendigen Beschluss beim Gericht beantragen. Ob eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet wird, entscheidet dann im Einzelfall ein Ermittlungsrichter.

So gibt es Fotos von (Klein-)Kindern nur in Ausnahmefällen in den Pressemitteilungen und auf den Social-Media-Kanälen. Besonders dann, wenn sie als vermisst gelten oder Opfer von Straftaten wurden. Vor der Veröffentlichung von Fotos zur öffentlichen Fahndung müssen gewisse Rechte, die mit Bildern einhergehen, beachtet werden.

Das Recht am eigenen Bild

Wichtig sind das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht. Unabhängig vom Alter haben Menschen Rechte an Fotos, die von ihnen gemacht wurden. Deshalb müssen sie vor der Veröffentlichung ihre Einwilligung geben. Bei Minderjährigen werden die Eltern zusätzlich gefragt. Sie entscheiden dann darüber, ob Fotos von und mit ihren Kindern, auf denen sie deutlich zu erkennen sind, veröffentlicht werden dürfen oder nicht.

Generell dürfen Bilder von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Dies ist beispielsweise bei einer Fahndung der Fall. Wichtig ist, dass die abgebildete Person nicht diskriminiert oder in ein "schlechtes Licht" gerückt wird. Der Schutz des Kindes und das Informationsinteresse müssen daher immer gegeneinander abgewogen werden, insbesondere bei Kindern, die als besonders schutzbedürftig gelten.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit der Polizei Gelsenkirchen
  • Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Essen
  • Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Köln
  • bka.de.: "Die polizeiliche Bearbeitung von Vermisstenfällen in Deutschland"
  • rechtsanwalt-gessner-berlin.de: "Recht am eigenen Bild von Kindern"
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