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Penis-Spritzen-Prozess in Wuppertal: Unerwartete Wendung


Fahndung in NRW
Prozess um tödliche Penis-Spritzen: Angeklagter abgetaucht

Von dpa, pb

Aktualisiert am 18.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (rechts) neben seinem Anwalt im Penisspritzen-Prozess (Archivfoto): Der 46-jährige Kellner hat sich wohl ins Ausland abgesetzt.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (rechts) neben seinem Anwalt im Penisspritzen-Prozess (Archivfoto): Der 46-Jährige hat sich wohl ins Ausland abgesetzt. (Quelle: Federico Gambarini/dpa)
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Das Verfahren gegen einen Kellner, der einem Mann eine tödliche Penisspritze verabreicht hatte, nimmt eine unerwartete Wendung.

Ein ungewöhnlicher Fall hält das Landgericht Wuppertal in Atem: Im Zusammenhang mit einer Penis-Vergrößerung, die tödlich endete, wird der Angeklagte seit gestern vermisst – nun wird nach dem Mann mit einem Haftbefehl gesucht.

Der 46-Jährige fehlte am Montag zum Prozess-Termin und hatte seinem Verteidiger lediglich eine E-Mail geschickt, dass er wegen eines Magen-Darm-Infekts nicht kommen könne. Da allerdings kein Attest vorgelegt wurde, alarmierte das Gericht die Polizei. Diese fand heraus, dass der Mann sich bei seinem Arbeitgeber zu einem Kurzurlaub nach Spanien abgemeldet hatte.

Dass der Angeklagte tatsächlich in dem Urlaubsland ist, bestätigte auch ein Blick auf seinen Instagram-Account. Über den Hintergrund seines plötzlichen Verschwindens ist derzeit nichts bekannt.

Angeklagter offenbar nach Spanien verschwunden

Dem Kellner wird vorgeworfen, einem 32-Jährigen zwecks Penisvergrößerung mehrere Spritzen mit Silikonöl verabreicht zu haben. Daran war dieser laut Anklage gestorben, weil das Silikonöl in die Blutbahn gelangt sei und eine Blutvergiftung verursacht habe.

Die Injektionen hatte der 46-Jährige vor Gericht bereits zugegeben. Der Mann muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Der Angeklagte betonte vor Gericht, dass er den 32-Jährigen über mögliche Risiken der Behandlungen bis hin zum möglichen Tod aufgeklärt habe. Das habe den Mann aber nicht abgeschreckt.

Insgesamt vier Injektionen in Solingen habe es gegeben, mit jeweils 100 Milliliter "zum Selbstkosten-Preis von 200 Euro", sagte der Angeklagte. Dem 46-Jährigen wird auch ein Verstoß gegen das Heilpraktiker-Gesetz vorgeworfen. Er habe die Injektionen ohne Zulassung oder Befähigung vorgenommen, so das Gericht.

Der 32-Jährige war im Februar 2020 gestorben. Der Mann war zuvor über Monate hinweg in verschiedenen Krankenhäusern behandelt worden. Am Ende einer langen Leidensphase starb er schließlich an inneren Blutungen sowie Leber- und Nierenversagen, so die Anklage. Die Mutter des Verstorbenen wird von einem Nebenklageanwalt vertreten.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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