Erfurt Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen startet
Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen greift seit Dienstag auch in Thüringen eine Corona-Impfpflicht. Können sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, droht ihnen mittelfristig ein Bußgeld, langfristig ein Betretungsverbot - und damit möglicherweise der Verlust des Jobs. Mit den neuen Regeln können ab Mittwoch auch keine neuen Mitarbeiter ohne Immunschutz mehr eingestellt werden.
Zu den Bereichen, wo die Teilimpfpflicht nun gelten soll, gehören Krankenhäuser, Arztpraxen, Praxen von Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen, sowie voll- oder teilstationäre Einrichtungen für Senioren, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen. Betroffen sind dort alle Beschäftigten, die potenziell in Kontakt mit den Betreuten kommen könnten.
Ab Mittwoch müssen die Arbeitgeber den Gesundheitsämtern melden, welche Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis vorgezeigt haben und welche nicht.
Erste ernste Konsequenzen drohen Verweigerern voraussichtlich erst ab Ende Juli. Reicht ein Betroffener Nachweise über einen anstehenden Impftermin in bis zu drei Wochen ein, wird das Verfahren unterbrochen. Der Impfnachweis muss dann im Nachgang eingereicht werden.