Erfurt 2G-Shoppingbändchen in Erfurt dürfen nur einen Tag gelten
Die Stadt Erfurt muss bei den 2G-Shoppingbändchen zum Nachweis einer Covid-19-Impfung oder -Genesung nachbessern: Die Geltungsfrist der Bändchen für Kunden mit 2G-Nachweis werde auf Weisung des Thüringer Gesundheitsministerium auf einen Tag begrenzt, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Bisher waren sie eine Woche lang gültig, wobei sie nicht mit einem Datum versehen waren. Damit sei nicht gesichert, dass der 2G-Status der Kunden tatsächlich über den ganzen Zeitraum gewährleistet sei, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. "Es ist ja möglich, dass der während dieser Zeit endet." Deshalb dürften solche Bändchen nur am Tag der Ausgabe gelten.
Die Stadt Erfurt will ihr Bändchen-System nun entsprechend der Anweisung umstellen. Ab Mittwoch (2. Februar) soll es die Shoppingbändchen in neuer Form mit tagesaktueller Gültigkeit geben, kündigte sie an. Beendet werden soll das auf zunächst sechs Wochen befristete Experiment nicht. Die erste Woche sei erfolgreich gewesen, die Bändchen hätten für eine Erleichterung beim Einkaufen gesorgt.
Die Armbänder werden in Erfurt bislang in 22 City-Geschäften ausgegeben. Um sie zu erhalten, müssen die Kunden in den Ausgabestellen den 2G-Nachweis (geimpft/genesen) vorlegen, dazu den Personalausweis. In einem Schreiben an die Kommunen hat das Ministerium nun auch klargestellt, dass es in den jeweiligen Orten nur eine Ausgabestelle für die Bändchen geben darf. Dies können auch Privatunternehmen sein. Eine Aufgabenübertragung an mehrere einzelne Läden oder Kaufhäuser sei nicht zulässig.
Die Landesregierung will mit der neuen Corona-Landesverordnung, die am 7. Februar in Kraft treten soll, auch die Rechtsgrundlage für 2G-Bändchen schaffen. In mehreren deutschen Städten sind 2G-Bändchen oder -stempel für Einzelhandelskunden im Einsatz.