Erfurt Kleinstpartei scheitert mit Volksbegehren
Die Kleinstpartei Bürger für Thüringen ist mit ihrem Volksbegehren zur Änderung des Thüringer Wahlgesetzes schon an der ersten Hürde gescheitert. Statt der für den Antrag auf ein Volksbegehren erforderlichen 5000 Unterschriften kamen seit Anfang Oktober nur 2198 Unterschriften zusammen, wie die Partei am Mittwoch mitteilte. Die Partei mit nach eigenen Angaben rund 20 bis 25 Mitgliedern hatte erreichen wollen, dass sich kleine Parteien und Vereinigungen bei Landtagswahlen auf gemeinsamen Landeslisten zusammenschließen und so ihre Wahlchancen verbessern können.
Die fraktionslose Landtagsabgeordnete Ute Bergner, früher FDP, die dem zu der Kleinstpartei gehörenden gleichnamigen Verein Bürger für Thüringen vorsteht, sieht im Nichterreichen der Mindestzahl an Unterschriften kein Scheitern. Die Initiative habe aus ihrer Sicht die Erkenntnis offengelegt, "dass es in Thüringen scheinbar keine Regelungen zur Durchführbarkeit gibt, die der Bedeutung eines Volksbegehren gerecht werden", erklärte sie. Das gelte etwa für die Kosten von Plakatierung und Infoständen.
Für eine Gesetzesänderung per Volksbegehren müssen in einem ersten Schritt sechs Wochen lang mindestens 5000 Wahlberechtigte unterschreiben. Kommt ein solches Quorum zustande, müssen anschließend innerhalb von in vier Monaten zehn Prozent der Wahlberechtigten - rund 170 000 Menschen - das Anliegen unterstützen. Wird das Quorum erreicht, muss der Landtag über den Gesetzentwurf beraten. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid.