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Corona-Test-Angebotspflicht für Kinder über drei Jahren


Erfurt
Corona-Test-Angebotspflicht für Kinder über drei Jahren

Von dpa
07.12.2021Lesedauer: 1 Min.
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Ein Abstrich für das Testverfahren auf das Coronavirus. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Kinder über drei Jahren sollen im Kindergarten auf Kosten des Landes zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden können. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie das Thüringer Bildungsministerium in Erfurt mitteilte. Demnach handelt es sich um eine Testangebotspflicht, die Träger der Kindergärten müssen also ein Testangebot machen und können sich die Kosten vom Land erstatten lassen - über eine Pauschale.

Nach Angaben des Bildungsministeriums sollen die Einrichtungen dies so schnell wie möglich umsetzen, spätestens aber ab 15. Januar 2022. Sie müssen die nötigen Tests selbst beschaffen, können dabei aber Hilfe der Kommunen in Anspruch nehmen. Zuvor waren Forderungen laut geworden, das Land solle die Tests zentral beschaffen - auch um Kosten zu sparen.

Für die Testangebotspflicht muss noch eine Verordnung verkündet und in Kraft gesetzt werden. Sie ist gebunden an die Feststellung der epidemischen Notlage und endet, wenn diese beendet wird oder spätestens am 24. Februar 2022.

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