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Gericht soll Klarheit zu FDP-Gruppenstatus schaffen


Erfurt
Gericht soll Klarheit zu FDP-Gruppenstatus schaffen

Von dpa
23.11.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Die FDP ruft den Thüringer Verfassungsgerichtshof an, um ihren neuen Status als Gruppe im Landtag zu klären. Es gehe um eine Prüfung, ob die Rechte und die finanzielle Ausstattung, die das Parlament der FDP-Gruppe zubillige, angemessen seien, erklärte die FDP-Fraktion in Erfurt. Die Klage sowie ein Eilantrag seien am Dienstag beim Verfassungsgericht in Weimar eingereicht worden. Die FDP hatte ihren Fraktionsstatus im Landtag verloren, weil sie nach dem Austritt der Abgeordneten Ute Bergner statt der erforderlichen fünf nur noch vier Abgeordnete hat.

Formal beantragten die Abgeordneten Franziska Baum, Dirk Bergner, Thomas Kemmerich sowie Robert-Martin Montag beim Verfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung - quasi einen Eilantrag - sowie eine Sachentscheidung zu den Rechten als Gruppe im Landtag.

Eile sei geboten, weil die FDP mit der ihr vom Landtag zugebilligten Finanzierung von etwa 50 Prozent im Vergleich zum Fraktionsstatus ihrer Rolle als Opposition nur eingeschränkt nachkommen könne, sagte Gruppensprecher Thomas Kemmerich. "Wir können unsere Kontroll- und Gestaltungsrechte nicht ausreichend wahrnehmen." Es fehle an Fachreferenten, die nicht bezahlt werden könnten. Das sei auch mit Blick auf anstehende Corona-Entscheidungen des Landtags eine schwierige Situation. "Ich hoffe, dass es zu dem Eilantrag dieses Jahr noch eine Entscheidung gibt", sagte Kemmerich.

Außerdem stößt sich die FDP daran, dass sie nur pro Quartal eine Aktuelle Stunde im Landtag beantragen könne und nicht wie die Fraktionen bei jeder dreitägigen Plenartagung. Auch dass er sowohl die Aufgabe als Parlamentarischer Geschäftsführer und Gruppensprecher erfüllen müsse, sollen die Richter in Weimar überprüfen, sagte Kemmerich. Die FDP möchte wieder einen separaten Parlamentarischen Geschäftsführer. Sie vertritt zudem die Auffassung, dass der Gruppensprecher nach überwiegender Rechtsprechung mit einem Fraktionsvorsitzenden gleichzusetzen ist.

In der Öffentlichkeit würde darüber diskutiert, es gehe ihm hauptsächlich um den Dienstwagen mit Fahrer, der den Fraktionsvorsitzenden im Landtag zusteht, sagte Kemmerich. "Politik muss aber erklärt werden." Deshalb nehme er mehrere Termine täglich in Thüringen außerhalb des Landtags wahr.

Die FDP-Gruppe vertritt nach eigenen Angaben die Auffassung, dass sich ihre Pflichten, Aufgaben und Rechte unmittelbar aus der Landesverfassung ableiten. "Das bedeutet aber auch, dass sich die Ausstattung der Gruppe an der tatsächlich zu leistenden parlamentarischen Arbeit zu bemessen hat." Das sei bisher nicht berücksichtigt. In alle 13 Fachausschüssen und im Ältestenrat des Parlaments leisteten FDP-Abgeordnete Sacharbeit. "Das drastische Kürzen sowie das Vorenthalten zugesagter Sach- und Personalkostenzuschüsse beeinträchtigen die Arbeitsfähigkeit der Gruppe nachhaltig".

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