Erfurt 2G und 3G plus sollen bei Corona-Warnstufe 3 Pflicht werden
Beim Erreichen der Corona-Warnstufe 3 in den Thüringer Kommunen sollen Zugangsbeschränkungen in einer Reihe von Bereichen zur Pflicht werden. Es sei vorgesehen, dass die Einhaltung des 2G- oder alternativ des 3G-plus-Modells ab dieser Warnstufe von den Kreisen und kreisfreien Städten künftig vorgeschrieben wird und nicht mehr nur als Optionsmodell gilt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Donnerstag auf Anfrage.
Es gehe dabei beispielsweise um Innenräume in der Gastronomie- und Hotellerie, nicht aber um Sporthallen oder Schwimmbäder, zu denen dann nur Geimpfte, Genesene oder per PCR-Test negativ Getestete Zugang hätten.
Bei regionaler Warnstufe 3 sollen die beiden G-Modelle laut Ministerium bei Veranstaltungen einschließlich Ausstellungen, Messen sowie Spezial- und Jahrmärkten sowie Sportveranstaltungen gelten. Zudem träfe das auf Kulturveranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino-, Opern- oder Konzertaufführungen zu sowie auf Diskotheken und Tanzveranstaltungen. Auch Reisebusveranstaltungen fielen unter diesen Passus. Für Kinder und Erwachsene, die sich nicht impfen lassen können, gebe es Ausnahmen. In diesen Fällen reiche sowohl bei 2G wie auch bei 3G plus ein Schnelltest, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Das Ministerium will an diesem Freitag überarbeitete Corona-Regeln veröffentlichen, die von Samstag an gelten sollen. Es handelt sich dabei nach seinen Angaben um die Corona-Verordnung mit landesweiten Regeln sowie den sogenannten Eindämmungserlass, der den Rahmen für die einzelnen Warnstufen in den Regionen setzt.
Danach können die Kommunen ab Warnstufe 2 in ihren Gebieten entscheiden, ob sie das Optionsmodell verlassen und 2G oder 3G plus verbindlich einfordern, wie der Ministeriumssprecher erklärte. Die Kommunen erlassen je nach Warnstufe eigene Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Infektionsgefahr. Sie seien in dieser Woche über die geplante Neuerung informiert worden. Thüringen ist derzeit erneut das am stärksten von der Pandemie betroffene Bundesland.
Das Optionsmodell auf Landesebene, das bisher vor allem für Veranstaltungen galt, soll mit der überarbeiteten Verordnung um Gaststätten und Hotels sowie kirchliche Veranstaltungen erweitert werden.