Erfurt Thüringer AfD-Fraktion klagt gegen 2G- und 3G-Modelle
Die Thüringer AfD-Fraktion hält die Einführung von 2G- und 3G-Modellen in Thüringen für verfassungswidrig. Sie stellte nach eigenen Angaben einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Thüringer Verfassungsgerichtshof, wie die AfD-Fraktion am Donnerstag in Erfurt mitteilte. 2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten - etwa in einen Club. 3G bedeutet, dass neben Genesenen und Geimpften auch Getestete Zutritt haben. Bei 3G-Plus ist dafür in Thüringen aber ein negatives PCR-Test-Ergebnis oder ein PCR-ähnlicher Test nötig. Ein Antigen-Schnelltest reicht hier nicht aus.
Diese Optionsmodelle zielten darauf ab, die Menschen zu einer Covid-19-Impfung "zu nötigen", erklärte Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke. Er sprach von "gesellschaftlicher Ausgrenzung und rechtlichen Diskriminierungen".
Die Regelungen seien unverhältnismäßig. Außerdem setzten sie eine "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" voraus, die nach Ansicht der AfD-Fraktion nicht mehr existiere.