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Impfdiskussion: Datenschützer geht gegen Lehrerin vor


Erfurt
Impfdiskussion: Datenschützer geht gegen Lehrerin vor

Von dpa
15.10.2021Lesedauer: 2 Min.

Das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten wirft einer Lehrerin in Ostthüringen einen Datenschutzverstoß vor, weil sie in einer Deutschstunde Schüler fragte, ob sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen würden. Ein entsprechendes Schreiben habe das Bildungsministerium erhalten, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag auf Anfrage.

Die Lehrerin habe die Schülerinnen und Schüler nach ihrer Impfbereitschaft gefragt, und das stelle nach Ansicht der Datenschutzbehörde eine unzulässige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten dar, erklärte der Sprecher. Demnach sei noch vor Schuljahresbeginn am 31. August ein Prüfverfahren eröffnet worden, wie aus dem Schreiben hervorgehe. Welche Folgen der Prüfvorgang für die Lehrkraft haben könnte, war zunächst unklar.

Bildungsminister Helmut Holter (Linke) reagierte empört. "Dieses neuerliche Verfahren des Landesdatenschutzbeauftragten alarmiert mich zutiefst, und ich stelle mich auch dieses Mal vor die betreffende Lehrkraft", erklärte Holter. Es sei nicht hinnehmbar, dass Datenschutz gegen die pädagogische Freiheit in Stellung gebracht werde.

Holters Ansicht nach gehöre es zu zeitgemäßer Didaktik, Themen, die Schülerinnen und Schüler aktuell bewegen, aufzugreifen und gerade nicht auszuklammern. "Es muss Pädagoginnen und Pädagogen also selbstverständlich möglich sein, mit ihren Schülerinnen und Schülern auch über das Thema Impfen frei zu sprechen", erklärte Holter.

Der Minister sieht Lehrkräfte in ihrer Arbeit behindert - durch die Verfolgung Einzelner werde die Gesamtheit verunsichert. "Der Datenschutz ist ein hohes Gut, aber hier droht eine wichtige Grenze überschritten zu werden", meinte Holter. Er sehe eine Grundfrage der Bildung berührt und wolle seine Haltung dazu auch dem Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse mitteilen.

Der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse sagte, dass seine Behörde aufgrund einer Elternbeschwerde aktiv geworden sei. Er gab zu bedenken, dass es bei der Abfrage der Schülerinnen und Schüler möglicherweise auch um weltanschauliche Daten gegangen sein könnte. Auch dafür sei - je nach Alter der Schüler - gegebenenfalls eine Einwilligung der Eltern nötig.

Zudem wies er darauf hin, dass durch das besondere Verhältnis von Lehrern und Schülern die Antworten nicht freiwillig seien. "Die Schüler werden immer versuchen, auf die Fragen der Lehrer einzugehen", sagte Hasse. Dies nenne man Subordinationsverhältnis.

Hasse machte klar, dass es sich zunächst um einen Prüfvorgang handele. Man sammle noch Informationen. Bisher hatte bereits das Schulamt Ostthüringen Stellung bezogen, das das Vorgehen der Lehrerin durch die pädagogische Freiheit der Unterrichtsgestaltung gedeckt sieht. Hasse sagte auch, dass wenn sich herausstellen sollte, dass sich die Lehrerin keine Notizen von der Abfrage machte, sein Haus den Fall neu bewerten wolle.

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