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Ausschuss will weitere Aufklärung zur Polizei-Arbeit


Erfurt
Ausschuss will weitere Aufklärung zur Polizei-Arbeit

Von dpa
14.10.2021Lesedauer: 2 Min.
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"Polizei" steht auf der Uniform eines Polizisten. (Quelle: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Der Thüringer Innenausschuss will sich auch in seiner nächsten Sitzung mit der Arbeit der Polizei nach einem Überfall auf zwei Journalisten im Raum Fretterode vor drei Jahren beschäftigen. Die Landesregierung sei mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren bisher eher wortkarg, sagte der Innenausschuss-Vorsitzende Sascha Bilay am Donnerstag nach einer Sitzung des Gremiums. Man wolle das Thema weiter beraten, sobald es mehr Erkenntnisse gebe. "Wenn es sich bewahrheitet, dass hier Fehler begangen wurden in den Ermittlungen, dann muss das Konsequenzen haben für die Arbeit der Polizei", sagte Bilay.

Im Fretterode-Prozess müssen sich zwei 22 und 27 Jahre alte Männer verantworten, die im April 2018 in Nordthüringen zwei Journalisten angegriffen und schwer verletzt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vor. Die Angeklagten werden der rechtsextremen Szene zugeordnet.

Im Rahmen des Prozesses wurden Vorwürfe gegen Polizisten bekannt, die damals an den ersten Ermittlungen beteiligt waren. Ein Anwalt der Nebenkläger hatte etwa mitgeteilt, dass mehrere Personen unter den Augen von Polizeibeamten Gegenstände aus dem Täterauto nehmen und hineinlegen konnten. Außerdem hätten die Polizisten auf Anweisung der Polizeiinspektion Eichsfeld zwei Stunden gewartet, bevor sie mit Durchsuchungsmaßnahmen begonnen hätten.

Zudem habe sich ein Polizist nach seiner Aussage vor dem Gericht beim Verteidiger eines Angeklagten erkundigt, ob seine Aussage in Ordnung gewesen sei. Wegen dieses Vorwurfs liefen auch interne Ermittlungen bei der Thüringer Polizei.

CDU-Innenausschuss-Mitglied Raymond Walk sagte, die Vorwürfe müssten schnellstmöglich aufgeklärt werden. "Diejenigen, die das Gewaltmonopol des Staates ausführen, müssen sich natürlich als allererste an die Regeln halten", so Walk. Zugleich betonte er, dass zunächst die Unschuldsvermutung gelte.

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