Erfurt 2G in Gastronomie - aber nicht im Fitnessstudio
Auch in Thüringens Landesregierung gibt es wieder Unterstützung für die Idee, in der Corona-Pandemie ein sogenanntes 2G-Optionsmodell beispielsweise für Restaurants und Cafés einzuführen. Es spreche nichts dagegen, dies auch in der Gastronomie einzusetzen, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Hierfür habe er sich von Anfang an ausgesprochen. Die Option würde den Wegfall bestimmter Corona-Beschränkungen in Gaststätten ermöglichen, wenn diese nur Geimpften und Genesenen (2G-Regel) den Zutritt erlauben. Ob sie davon Gebrauch machen, würden die Gastwirte selbst entscheiden.
Nach den aktuellen Planungen der Landesregierung soll 2G in Thüringen nicht für die Gastronomie gelten, sondern im Kern nur für die Veranstaltungsbranche, also etwa für Konzertveranstalter, Messebetreiber, aber auch für Diskotheken und Clubs.
Es würde ihnen erlauben, unter anderem auf Abstands- und Maskenregeln auf ihrem Gelände zu verzichten, wenn sie nur Geimpften und von einer Corona-Infektion Genesenen sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen können und Kinder- und Jugendlichen unter 18 Jahren Zugang gewähren. Falls sie davon nicht Gebrauch machen, würden dort weiter strengerer Corona-Regeln gelten. Die Entscheidung darüber soll ihnen selbst überlassen bleiben.
Nach Angaben von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) läuft innerhalb der Landesregierung derzeit die Abstimmung zur neuen Corona-Verordnung, mit der dies eingeführt werden soll. Die Verordnung soll am 3. Oktober in Kraft treten und am 1. Oktober (Freitag) verkündet werden. Die Vertreter mehrerer Landtagsfraktionen hatten sich ebenfalls für 2G auch in der Gastronomie ausgesprochen.
Laut Tiefensee hat die Landesregierung erst, als die 2G-Diskussion innerhalb der Gastro-Branche "nicht ganz einheitlich" geführt worden sei, die Beschränkung zunächst auf Veranstalter ins Auge gefasst. "Wenn inzwischen eine Meinungsänderung stattgefunden hat, umso besser", sagte der Minister. "Nur darf es dann später nicht heißen, das Land würde den Gastronomen die Entscheidung "zuschieben"."
Zu Überlegungen, 2G zum Beispiel auch auf Fitnessstudios, ähnliche Sportanbieter und andere Angebote der Gesundheitswirtschaft auszudehnen, äußerte sich Tiefensee ablehnend. "Hier bewegen wir uns teilweise bereits im Bereich der Daseinsvorsorge - eine Anwendung der strikten 2G-Variante hielte ich deshalb hier für unangemessen". Denkbar sei hier aber das sogenannten 3Gplus-Modell (Geimpfte, Genesene, Getestete).
Hier hätten auch nicht geimpfte Menschen Zutritt, wenn sie einen PCR-Test vorlegen können. Anders als bei 2G müssten dann trotzdem bestimmte Kapazitätsgrenzen bei der Belegung von Innenräumen eingehalten werden. "Eine Entscheidung darüber wird aber sicherlich noch nicht mit der nächsten Corona-Verordnung fallen", sagte Tiefensee.