Erfurt Ministerium: Neue Verordnung noch ohne 2G-Regelung
Das Thüringer Gesundheitsministerium prüft in der Corona-Pandemie weiterhin die Einführung einer 2G-Regelung für bestimmte Bereiche, will diese aber noch nicht in die kommende Verordnung aufnehmen. "Sobald die Prüfung der offenen Fragen abgeschlossen ist, kann eine weitere Anpassung der Verordnung erfolgen", hieß es am Dienstag aus dem Ressort. Demnach werde es in der neuen geplanten Verordnung, die Ende der Woche verkündet werden soll, noch keine 2G-Regelung geben. Zuvor hatte die "Thüringer Allgemeine" darüber berichtet.
Umgesetzt ist in Thüringen für bestimmte Bereiche und Warnstufen bereits eine 3G-Regelung, wonach zum Beispiel bei der Warnstufe eins nur noch Menschen Zutritt zum Innenbereich einer Gaststätte haben sollen, die geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen sind. 2G bedeutet, dass in bestimmten Situationen auch ein negativer Corona-Test nicht mehr ausreichen würde und nur noch Geimpften und Getesteten bestimmte Dinge erlaubt wären.
Zu dem Thema laufen laut dem Gesundheitsministerium derzeit umfangreiche Abstimmungen. So werde unter anderem geprüft, "inwiefern bei einer Anwendung des 2G-Modells die AHA-Regeln gelockert werden können, also ob beispielsweise dann auf den Mindestabstand verzichtet werden kann, aber trotzdem weiterhin Maske getragen wird". Dazu werte man aktuell Studien zum Ansteckungsrisiko von Geimpften aus. Außerdem stimme man sich mit Branchenverbänden ab. Deren Ideen seien zum Teil sehr unterschiedlich. "In jedem Fall ist die Frage zu klären, wie mit Personen umgegangen wird, die sich nicht impfen lassen können, also insbesondere Kinder."