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Koalitionsfraktionen für Testpflicht nach Sommerferien


Erfurt
Koalitionsfraktionen für Testpflicht nach Sommerferien

Von dpa
18.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Corona und SchulenVergrößern des Bildes
Ein Corona-Selbsttest wird über dem Federmäppchen eines Grundschülers gehalten. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Illustration/dpa-bilder)

Die Koalitionsfraktionen von Linker, SPD und Grünen im Landtag drängen Bildungsminister Helmut Holter (Linke) zu einer Testpflicht an den Schulen für mindestens zwei Wochen nach Ende der Sommerferien. Entgegen der bisher geregelten grundsätzlichen Freiwilligkeit sollte eine Pflicht zu zwei Tests pro Woche in dieser Zeit eingeführt werden, teilten die drei Fraktionen am Mittwoch in Erfurt mit. Das sollte auch für das Personal in Kindertagesstätten gelten. "Die Lage muss dann kontinuierlich neu bewertet werden", erklärten sie.

Seit Wochen wird in Thüringen über eine Testpflicht an den Schulen nach den Ferien diskutiert. Holter hatte sich bisher gegen eine längere Testpflicht ausgesprochen. Nach Bewertung der Lage werde voraussichtlich in der kommenden Woche eine Entscheidung fallen, wie Tests an Schulen gehandhabt werden sollen, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums auf Anfrage.

Der Bildungspolitiker der CDU, Christian Tischner, warf der Landesregierung Planlosigkeit beim Start in das neue Schuljahr nach dem Ferienende am 4. September vor. Die Schulen seien nicht einmal mit ausreichend Schnelltests ausgestattet. Ein Konzept mit freiwilligen Tests zu Schulbeginn und der Drohung von Sonderklassen und Bußgeldern für nicht getestete Schüler sei falsch. "Wer an freiwilligen Tests nicht teilnimmt muss am Ende Nachteile befürchten. Das versteht niemand mehr", so Tischner. Er sprach sich auch für verbindliche Tests aus.

Die Koalitionsfraktionen, die den Entwurf der neuen Corona-Verordnung unter die Lupe genommen haben, verlangten Test-Vorgaben auch für die Wirtschaft - mit verpflichtenden Tests in Unternehmen. Selbsttests seien "kein adäquater Ersatz für durch geschultes Personal durchgeführte Testungen und können nicht als Zugangsvoraussetzungen im Sinne der 3G-Regelung (getestet, geimpft, genesen) gelten", heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Die Fraktionen verlangten außerdem für Internate und Wohnheime verbindliche Regelungen zu Infektionsschutzmaßnahmen - dazu gehört die Einzelunterbringung von Schülern oder die Nutzung von Gruppenräumen. Begrüßt wurde, dass es in medizinischen, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen weiterhin kostenlose Testangebote geben soll.

Thüringen plant mit der neuen Verordnung, die nach bisherigen Angaben ab 24. August gelten soll, ein Corona-Frühwarnsystem. Es soll neben Schwellenwerten für die Sieben-Tage-Inzidenz auch die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern sowie auf Intensivstationen einschließen. Bei Überschreiten der Werte sind regionale Einschränkungen vorgesehen. "Wir wollen landesweite Einschränkungen vermeiden", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.

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