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Thüringer Landesregierung begrüßt Urteil zu Rundfunkbeitrag


Erfurt
Thüringer Landesregierung begrüßt Urteil zu Rundfunkbeitrag

Von dpa
05.08.2021Lesedauer: 2 Min.
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Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren, neben den Logo von ARD (l-r), ZDF und Deutschlandfunk. (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Thüringens Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags begrüßt. Funktionsfähigkeit und bedarfsgerechte Finanzierung seien "die DNA unseres funktionierenden dualen Rundfunksystems und extrem wichtig für eine aufgeklärte Demokratie", sagte Hoff am Donnerstag.

Mit der Entscheidung sei klargestellt, "dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor allem in der heutigen Medienlandschaft das Teil des Fundaments bildet, das in Zeiten einer immer komplexer werdenden Mediengesellschaft wichtiger denn je ist", ergänzte Medienstaatssekretär Malte Krückels. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung angeordnet.

CDU-Landtagsfraktionschef Mario Voigt begrüßte den Beschluss, sieht aber die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht beendet. "Wir haben den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt", äußerte Voigt. Entsprechend bedürfe es des Reformwillens aller Beteiligten, "um Akzeptanz und Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu untermauern". Ziel müsse ein sicheres finanzielles Fundament für ihn sein.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Madeleine Henfling sprach auf Twitter von einem Urteil, das zu erwarten gewesen sei. Die CDU habe "mit ihrer populistischen Haltung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Bärendienst erwiesen, kritisierte sie. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei die Erhöhung nicht mittragen würde. Mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte er keine gemeinsame Sache machen. In Thüringen hatte der Landtag der Anhebung der Rundfunkbeiträge nach langer Debatte auch mit Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

Die Thüringer AfD kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Deren Landtagsabgeordneter Jens Cotta sprach in einer Mitteilung von einem schlechten Tag für den "Meinungsförderalismus" und Pluralismus.

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