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Ehefrau tot gefahren: Lebenslange Haft für 50-Jährigen


Erfurt
Ehefrau tot gefahren: Lebenslange Haft für 50-Jährigen

Von dpa
07.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Landgericht ErfurtVergrößern des Bildes
Das Gebäude des Landgerichts. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Die dreifache Mutter radelte an diesem Julitag vor einem Jahr in Arnstadt nach Hause, als ihr Mann sie von hinten absichtlich mit einem SUV anfuhr. Die 40-Jährige war auf der Stelle tot - sie zahlte die Trennung von ihrem Ehemann mit dem Leben. An der Schuld des 50 Jahre alten Mannes hegte das Erfurter Landgericht am Mittwoch keinen Zweifel und verurteilte den Berufskraftfahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

"Der Angeklagte hat die Tat von langer Hand geplant und beschlossen, sie totzufahren", sagte der Vorsitzende Richter, Markus von Hagen, in seiner anderthalbstündigen Urteilsbegründung. Er sprach von einem furchtbaren Geschehen, das viel Schmerz hinterlasse. Der Richter schilderte noch einmal die Szenen einer Ehe, in denen der 50-Jährige eine dominante Rolle einnahm. Es gab immer wieder Streit und Trennungsversuche der Frau. Als er sie schließlich mit einem Messer bedrohte, zog sie 2017 mit den Kinder aus.

Doch die Nachstellungen, Beleidigungen und Auseinandersetzungen gehen weiter - auch mit den Schwiegereltern des Angeklagten. Es folgen zahlreiche Verfahren vor dem Familiengericht, die zumeist mit einem Vergleich enden. Im Frühjahr 2019 lernt die 40-Jährige dann einen neuen Partner kennen und lebt wieder auf. Der Konflikt eskaliert weiter, als die Tochter des Angeklagten sich vom ihm abwendet und die Frau mit den Kindern in ein Haus umziehen will. Der Angeklagte glaubt, dass sie dafür Geld nimmt, das seiner Ansicht nach ihm zusteht.

"Die Frau lebte in ständiger Angst vor Übergriffen. Sie hatte Todesangst", sagte der Vorsitzende Richter. Auch wenn der Mann in dem Prozess schwieg und selbst das Urteil ohne äußerliche Regung aufnahm, so stand seine Schuld für die Richter außer Frage. "Er ist dieser Tat überführt, aufgrund einer Vielzahl von Beweisen", führte von Hagen aus. Nicht zuletzt hatte der 50-Jährige die Tat selbst angekündigt.

Die Schwurgerichtskammer folgte mit ihrem Urteil weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die die Eltern des Opfers vertritt. Die besondere Schwere der Schuld - die eine Überprüfung der Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt - stellte die Kammer jedoch nicht fest. Die Richter sahen, anders als die Anklagebehörde, nur das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Mann wurde außerdem dazu verurteilt, jeweils 10.000 Euro Hinterbliebenengeld an die Mutter und den Vater der Getöteten zu zahlen.

Die Verteidigung hatte keine konkreten Strafantrag gestellt. Zum Ende des Prozesses wandte sich der Vorsitzende Richter dennoch in ungewöhnlich deutlichen Worten an die Verteidiger, denen er Unaufrichtigkeit und Heuchelei vorwarf. Mit der von ihnen aufgestellten These einer Verschwörung gegen den Angeklagten verletzten sie die Gefühle der Hinterbliebenen, kritisierte von Hagen. "Das ist nicht seriös und rechtens, wenn Sie sowas sagen."

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