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Sommerlinden für das Jonastal: Bündnis pflanzt Alleebäume


Erfurt
Sommerlinden für das Jonastal: Bündnis pflanzt Alleebäume

Von dpa
12.06.2021Lesedauer: 2 Min.
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Anja Siegesmund (Bündnis90/Die Grünen), Umweltministerin von Thüringen. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Mit einer Pflanzaktion im Jonastal bei Arnstadt haben Verbände und Politikerinnen für den Erhalt und die Wiederbelebung von Alleen geworben. Vertreter unter anderem der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland, Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) und die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders (parteilos) setzten drei Sommerlinden entlang der Straße in die Erde. Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) wies dabei auf die Bedeutung von Alleen für den Artenschutz hin. "Sie prägen unsere Landschaften seit Jahrhunderten und bieten Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger und Insekten", erklärte Siegesmund.

Die Aktion war Teil einer deutschlandweiten Fahrradtour des Umweltverbandes BUND zugunsten von Alleebäumen. Sie läuft seit dem 1. Juni mit Start im Nordseebad Dangast (Niedersachsen) und verläuft rund 2300 Kilometer durch mehrere Bundesländer - unter anderem durch Thüringen. Ziel ist das Ostseebad Sellin auf der Insel Rügen, wo die Tour am 21. Juni enden soll. Mit der Radtour soll nach Angaben des BUND Mecklenburg-Vorpommern, der die Radfernfahrt organisiert, auf den Schwund von Alleen in Deutschland und deren Bedeutung als Natur- und Kulturerbe aufmerksam gemacht werden.

Nach Angaben des Thüringer Umweltministeriums ist derzeit nicht erfasst, wie viele Alleen es in Thüringen gibt. Allerdings soll sich das bald ändern. Nach dem Thüringer Naturschutzgesetz aus dem 2019 sollen die unteren Naturschutzbehörden Alleen nach einheitlichen Vorgaben erfassen.

Eine Allee im Sinne dieses Gesetzes ist mindestens 100 Meter lang und hat mindestens sieben Bäume auf jeder Seite - meist von der gleichen Art. "Alleen außerhalb des Waldes an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen sind gesetzlich geschützt", erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Allerdings gibt es Ausnahmen: Fäll- und Schnittarbeiten sind erlaubt, wenn sie für die Sicherheit des Straßenverkehrs unabdingbar sind.

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