Erfurt Prozess: Wohl keine Verurteilung wegen Vergewaltigung
Am Anfang stand eine Anklage gegen zwei junge Polizisten unter anderem wegen gemeinsamer Vergewaltigung im besonders schweren Fall. Doch im Plädoyer rückte zuletzt auch die Staatsanwaltschaft von diesem Vorwurf ab. Es mangelte an Beweisen dafür - und die Hauptbelastungszeugin fehlte. Nach wie vor gilt es als unwahrscheinlich, dass die Frau, die die Angeklagten der Vergewaltigung beschuldigt hatte, überhaupt zur am Montag erwarteten Urteilsverkündung am Landgericht Erfurt (13.00 Uhr) erscheint.
Ereignisse im September vergangenen Jahres hatten den Prozess ins Rollen gebracht. Die angeklagten und inzwischen suspendierten Polizisten kontrollierten damals mit Kollegen die Frau und ihren damaligen Partner auf einem Parkplatz in Arnstadt. Dabei kamen ihnen Zweifel an der Echtheit der Papiere der gebürtigen Polin. Um gültige Dokumente zu finden, waren sie schließlich mit der damals 32-Jährigen in deren Wohnung nach Marlishausen (Ilm-Kreis) gegangen.
Was dort passierte, beschäftigte nun das Gericht. Die Polizisten gaben dabei zu, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Doch in einem im Prozess gezeigten Vernehmungsvideo kurz nach dem Geschehen beschrieb die Frau die Ereignisse unter Tränen. Ein Dolmetscher, dem sie sich zuvor auf einer Polizeidienststelle anvertraut hatte, sagte vor Gericht aus, sie habe ihm gegenüber von einer Vergewaltigung gesprochen.
Bislang konnte die Frau aber als Hauptbelastungszeugin im Prozess nicht befragt werden. Ihr aktueller Aufenthaltsort ist nicht bekannt. Der Anwalt, der sie als Nebenklägerin vertritt, weiß nicht, ob seiner Mandantin der Prozess überhaupt bekannt ist. Ein Zielfahnder des Landeskriminalamts konnte zuletzt nicht herausfinden, wo die Frau im Moment lebt.
Bei dem zurückliegenden Verhandlungstermin machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass die Kammer durch die bisherigen Beweise nicht von Vergewaltigung als Tatbestand überzeugt sei. Inzwischen wurden die zwei Polizisten zudem aus ihrer knapp neunmonatigen Untersuchungshaft entlassen, da der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung aus Sicht des Gerichts nicht mehr zu halten war.
Entsprechend der Ansage des Vorsitzenden Richters rückten daher auch die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft beim Plädoyer vom Vergewaltigungsvorwurf ab. Wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten unter Ausnutzung einer Amtsstellung forderten sie zwei Jahre Haft auf Bewährung. Sie kritisierten, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien, um die Frau doch noch zu finden und vor Gericht zu den Vergewaltigungsvorwürfen zu befragen.
Die Verteidiger der 23 und 28 Jahre alten Angeklagten plädierten dagegen auf Freispruch, da aus ihrer Sicht keine Straftat vorliege. Ihrer Ansicht nach sei die Frau auch keine Gefangene oder behördlich Verwahrte im Sinne des Strafgesetzbuches gewesen.
Sollten die Polizisten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erhalten, würden sie mit der Rechtskraft des Urteils aus dem Dienst entlassen werden. Das sieht das Beamtenstatusgesetz so vor. Sollte die Strafe geringer ausfallen, dann würde laut Sprecher der Polizeilandesdirektion ein Disziplinarverfahren gegen die beiden wieder aufgenommen werden, das währende des Strafprozesses ruhte. Die Entfernung aus dem Polizeidienst wäre auch in diesem Verfahren ein möglicher Ausgang.