Fraktion im Stadtrat Erfurter AfD scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Regeln

Rückschlag für Stadtratsfraktion der Erfurter AfD: Mit einem Eilantrag wollte sie gegen Teile der bestehenden Corona-Auflagen in Thüringen vorgehen. Doch das Gericht erteilte ihr eine Absage.
Die Erfurter AfD-Stadtratsfraktion ist mit einem Eilantrag gegen die geltenden Corona-Regeln in Thüringen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert. Nach Auffassung des dritten Senats am OVG ist der Antrag unzulässig, wie das Gericht in Weimar am Freitag mitteilte.
Die AfD-Stadtratsfraktion wollte erreichen, dass Teile der seit Montag geltenden Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt werden, bis durch ein Normenkontrollverfahren entschieden ist, ob die Verordnung generell rechtmäßig ist. Als Grund führte sie laut Gericht an, dass sie wegen der Schließung von Gaststätten eine Veranstaltung nicht abhalten könne.
Dazu stellte das Gericht fest, dass die Fraktion "in ihrer kommunalverfassungsrechtlichen Stellung durch die Einschränkung des Gaststättenbetriebs nicht betroffen" sei. Der bereits am Donnerstag getroffene Beschluss sei unanfechtbar.
- Nachrichtenagentur dpa